Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren (umgangssprachlich: Privatinsolvenzverfahren) steigt seit der Einführung dieser Verfahrensart in 1999 sehr stark an. Während es in 1999 nur 3.357 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren gab, wurde in 2005 mit 68.898 Verfahren die 50.000-Marke überschritten. 2007 gab es mit 105.238 eröffneten Insolvenzverfahren erstmals mehr als 100.000 eröffnete Verfahren in einem Jahr. Die aktuellen Zahlen ergeben, dass in 2009 (bis November) von den Insolvenzgerichten 95.562 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren gezählt wurden. Für das Jahr 2010 wird die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren auf über 130.000 geschätzt. Diese Zahl klingt hoch. Man geht jedoch von sechs Millionen Bundesbürgern aus, die zahlungsunfähig sind und das Insolvenzverfahren beantragen könnten.
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