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Deutschlandweit · Seit über 15 Jahren · Fachanwalt für Insolvenzrecht

Schuldnerberatung vom Fachanwalt – bundesweit, persönlich, lösungsorientiert

Schulden? Wir helfen Ihnen schnell und rechtssicher. Die LR Schuldnerberatung ist Ihre deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei für professionelle Schuldenberatung, Insolvenzberatung und Privatinsolvenz. Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast begleiten Sie persönlich aus der Überschuldung – vor Ort in Hamburg, München oder Köln, oder bequem per Telefon und Video-Call.

Kanzleisitz
Hamburg
Mexikoring 29 · 22297 Hamburg
Insolvenzanwalt Hamburg
Zweigstelle
München
Kreuzstraße 12 · 80331 München
Insolvenzanwalt München
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Köln
Sternengasse 3 · 50676 Köln
Insolvenzanwalt Köln
📞 Online-Schuldnerberatung bundesweit per Telefon oder Video-Call – vollwertige Beratung ohne Abstriche, ganz gleich wo Sie in Deutschland wohnen.

⚠️ Sofortige Hilfe benötigt? Diese Situationen erfordern schnelles Handeln:

  • Kontopfändung: Konto gesperrt – wir beantragen sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  • Lohnpfändung: Arbeitgeber erhielt Pfändungsbeschluss – wir leiten umgehend Rechtsmittel ein
  • Gerichtsvollzieher-Besuch: Zwangsvollstreckung droht – wir prüfen Widerspruchsmöglichkeiten
  • Mahnbescheid erhalten: Widerspruchsfrist beachten – in der Regel nur 14 Tage
  • Inkasso-Schreiben: Nicht zahlen ohne Prüfung – viele Forderungen sind verjährt oder unberechtigt
Erste Orientierung

Was tun bei Schulden? Die ersten Schritte zur Schuldenfreiheit

Wer Schulden hat und nicht mehr weiter weiß, sollte drei Dinge sofort tun: Ruhe bewahren, keine überstürzten Zahlungen leisten und professionelle Hilfe suchen. Viele Menschen warten zu lange – aus Scham oder Überforderung. Dabei gilt: Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen offen, um schuldenfrei zu werden.

Schulden entstehen oft nicht durch eigenes Verschulden: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung, gescheiterte Selbständigkeit oder unvorhergesehene Ausgaben können jeden treffen. Laut Statistik sind in Deutschland rund 5,6 Millionen Personen überschuldet – Sie sind damit nicht allein.

Die 5 wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Schulden

  • Überblick verschaffen: Alle Schulden, Gläubiger und monatlichen Ausgaben auflisten – nur wer die Gesamtsituation kennt, kann gezielt handeln.
  • Mahnungen und Bescheide sammeln: Nichts wegwerfen – jedes Schreiben (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Inkasso-Brief) enthält wichtige Fristen.
  • Fristen beachten: Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
  • Kontoauszüge sichern: Bei drohender Kontopfändung sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen – das schützt das Existenzminimum.
  • Fachkundige Beratung holen: Eine kostenlose Erstberatung beim Insolvenzanwalt ist der erste Schritt – ohne Risiko, ohne Verpflichtung.

Achtung – typische Fehler bei Schulden: Keine neuen Kredite aufnehmen, um alte Schulden zu bezahlen. Keine Ratenzahlungen ohne schriftliche Vereinbarung. Keine Unterschriften unter Vergleiche ohne anwaltliche Prüfung. Viele Inkasso-Forderungen sind verjährt (Verjährungsfrist: 3 Jahre nach § 195 BGB) – zahlen Sie nicht vorschnell.

Überblick

Was ist eine Schuldnerberatung – und wann brauchen Sie eine?

Eine Schuldnerberatung ist eine spezialisierte Beratungsleistung für Menschen, die ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Sie analysiert die Gesamtverschuldung, prüft alle Optionen zur Schuldenregulierung und begleitet den Weg in die Schuldenfreiheit – entweder durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.

Eine anwaltliche Schuldnerberatung – wie die der LR Schuldnerberatung – geht dabei weit über eine einfache Beratung hinaus: Sie umfasst die vollständige rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern, Inkassounternehmen und Gerichten, die Prüfung jeder einzelnen Forderung auf Berechtigung und Verjährung sowie die Ausstellung der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO, die für das Insolvenzverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

Typische Anzeichen, dass Sie jetzt Hilfe brauchen: unbezahlte Rechnungen häufen sich, Mahnungen treffen ein, Inkasso-Unternehmen kontaktieren Sie, das Konto ist gepfändet, oder Sie erhalten Post vom Gerichtsvollzieher. In all diesen Situationen gilt: Nicht abwarten – handeln.

Wichtig: Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für Insolvenzrecht dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen – eine Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Rein kaufmännische Schuldnerberatungen und viele freie Beratungsstellen sind dazu nicht berechtigt.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

Fachanwalt Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Nast – persönlich in Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Video-Call. Kostenlos, unverbindlich, ohne Wartezeit.

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040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ihre Vorteile

Warum die LR Schuldnerberatung der richtige Partner für Ihren Weg aus den Schulden ist

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei verbinden wir anwaltliche Kompetenz im Insolvenzrecht mit persönlicher, empathischer Beratung. Unser Ziel: Sie so schnell und schonend wie möglich in die Schuldenfreiheit führen – ob durch Schuldenbereinigung, außergerichtlichen Vergleich oder Privatinsolvenz.

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kai Lange ist seit 2005 zugelassen, ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter – höchste Fachkompetenz für Ihren Fall.
Kostenlose Erstberatung
Ihr erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei – kein Risiko, keine versteckten Kosten.
Keine Wartezeit
Kurzfristige Terminvergabe – bei akuter Pfändungsgefahr, Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher-Besuch sofortige Hilfe.
Über 10.000 Mandanten
Mehr als 15 Jahre Erfahrung in Schuldenberatung, Schuldenregulierung und Insolvenzrecht.
Drei Standorte deutschlandweit
Persönliche Beratung in Hamburg, München und Köln – Insolvenzanwalt auch vor Ort.
Online-Schuldnerberatung bundesweit
Per Telefon oder Video-Call – gleichwertig zum persönlichen Gespräch, ganz Deutschland erreichbar.
Transparente Kosten nach RVG
Monatliche Raten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, angepasst an Ihre finanzielle Situation – keine versteckten Gebühren.
Zwei Anwälte für Ihren Fall
Kai Lange und Christian Nast arbeiten gemeinsam an Ihrer Lösung – doppelte Kompetenz für Ihren Weg aus den Schulden.
Ablauf

Schuldnerberatung: So funktioniert der Weg aus den Schulden – Schritt für Schritt

Jede Überschuldungssituation ist individuell. Deshalb beginnt unsere Schuldenberatung immer mit einer persönlichen, vertraulichen Analyse Ihrer finanziellen Situation – ohne Wertung, in Ihrem Tempo, mit klaren nächsten Schritten.

1

Kostenlose Erstberatung – Situation analysieren

Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick: Gesamtverschuldung, Gläubigeranzahl, monatliches Einkommen, Pfändungsfreigrenze (aktuell 1.409,99 € netto/Monat für Singles), laufende Vollstreckungsmaßnahmen. Im Anschluss erklären wir alle Optionen – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder per Video-Call.

2

Individuelle Strategie – außergerichtlich oder Insolvenz?

Auf Basis der Erstberatung entwickeln wir Ihre maßgeschneiderte Strategie. Zwei Hauptwege stehen offen: die außergerichtliche Schuldenbereinigung (wir verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich oder Schuldenbereinigungsplan) oder das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) mit anschließender Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Wir empfehlen den für Sie besten Weg – sachlich, transparent, ohne Interessenkonflikt.

3

Umsetzung – wir übernehmen die Kommunikation

Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit allen Gläubigern und Inkasso-Unternehmen, prüfen jede Forderung auf Rechtmäßigkeit und Verjährung, stellen sämtliche Anträge (P-Konto, Kostenstundung, Insolvenzantrag) und begleiten Sie lückenlos bis zur vollständigen Entschuldung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Leistungen

Was unsere Schuldnerberatung und Insolvenzberatung konkret für Sie leistet

Die Aufgaben einer professionellen Schuldnerberatung beim Anwalt gehen weit über eine einfache Finanzberatung hinaus. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie nicht nur beraten, sondern auch rechtlich vertreten – ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Anbietern.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Insolvenz vermeiden

In vielen Fällen lässt sich eine Insolvenz durch Schuldenregulierung ohne Insolvenzverfahren vermeiden. Wir nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und erarbeiten einen realistischen Schuldenbereinigungsplan oder außergerichtlichen Vergleich. Dabei prüfen wir jede Forderung auf ihre Berechtigung, Verjährung (Regelverjährung 3 Jahre nach § 195 BGB) und Durchsetzbarkeit. Stimmen alle Gläubiger zu, sind Sie schuldenfrei – ohne Insolvenzverfahren, schnell und diskret. Rund 40 % unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit auf diesem Weg.

Sofortige Hilfe bei Pfändungen – P-Konto und Lohnpfändung

Bei drohender oder bereits laufender Kontopfändung oder Lohnpfändung handeln wir sofort. Wir beantragen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), das Ihr Existenzminimum schützt (Grundfreibetrag ab 1.409,99 € monatlich netto für Singles, höher bei Unterhaltspflichten). Gleichzeitig legen wir Rechtsmittel gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen ein und prüfen, ob die Pfändung überhaupt rechtmäßig ist.

Insolvenzberatung und Privatinsolvenz – schuldenfrei in 3 Jahren

Die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für natürliche Personen, die ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bedienen können. Seit der Gesetzesreform vom 1. Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle verbleibenden Schulden durch die Restschuldbefreiung vollständig erlassen – unabhängig von der ursprünglichen Schuldenhöhe. Wir beantragen die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO, die Sie für den Insolvenzantrag benötigen, stellen alle Anträge und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

SCHUFA nach der Insolvenz – was Sie wissen müssen

Ein häufig unterschätztes Thema: Was passiert mit dem SCHUFA-Eintrag nach der Restschuldbefreiung? Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung wird der SCHUFA-Eintrag zur Insolvenz nach drei Jahren gelöscht. Das bedeutet: Spätestens sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens sind Sie nicht nur schuldenfrei, sondern auch SCHUFA-technisch wieder neu gestartet. Wir beraten Sie im Detail zu Ihrem konkreten Zeitplan.

Inkasso und Mahnbescheid – Forderungen prüfen und abwehren

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Inkasso-Schreiben wirken oft bedrohlicher als sie sind – viele der geforderten Gebühren sind überhöht oder unberechtigt. Wir prüfen eingehende Mahnbescheide fristgerecht (Widerspruchsfrist: 14 Tage), legen Widerspruch ein und verhindern, dass unberechtigte Forderungen rechtskräftig werden. Gleichzeitig prüfen wir laufend, ob Verjährungsfristen bereits abgelaufen sind – und schützen Sie so vor Zahlungen, die Sie nicht schulden.

Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung – sofort reagieren

Ein Gerichtsvollzieher-Besuch oder eine drohende Zwangsvollstreckung erfordert sofortiges Handeln. Wir prüfen den Vollstreckungstitel, legen bei Fehlern Erinnerung oder sofortige Beschwerde ein, beantragen Vollstreckungsschutz und verhindern, wo möglich, die Pfändung von Gegenständen oder Konten. Handeln Sie nicht alleine – falsche Reaktionen können die Situation verschlimmern.

Gut zu wissen: Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, ein Vergleich mit Gläubigern oder die Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – ohne Verpflichtung.

Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?

Viele unserer Mandanten werden ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung beim Insolvenzanwalt.

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Zielgruppe

Schuldnerberatung für Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige und mehr – für wen ist die Beratung geeignet?

Unsere Schuldnerberatung richtet sich an alle Privatpersonen in Deutschland – unabhängig von der Höhe der Schulden oder der persönlichen Situation. Es gibt keine typische Überschuldung: Schulden treffen Menschen in allen Lebenslagen.

Arbeitnehmer mit Lohn- oder Kontopfändung

Wenn Ihr Arbeitgeber einen Pfändungsbeschluss erhält, hat das direkte Konsequenzen für Ihr Nettoeinkommen. Wir handeln sofort: P-Konto, Rechtsmittel gegen die Pfändung und – falls nötig – Schuldenbereinigung oder Insolvenzantrag. Ihr Arbeitsverhältnis ist dabei nicht gefährdet.

Rentner mit Altschulden

Renten sind bis zur Pfändungsfreigrenze vollständig geschützt. Als Rentner mit Schulden aus früheren Jahren haben Sie besondere Schutzrechte – und mit der Privatinsolvenz einen klaren Weg, diese Altlasten endgültig loszuwerden. Wir erklären Ihnen Ihre Optionen verständlich und ohne Druck.

Ehemals Selbständige und Freiberufler

Nach einer gescheiterten Selbständigkeit bleiben oft erhebliche Restschulden – gegenüber Lieferanten, Finanzamt oder Sozialversicherungen. Als ehemals Selbständiger können Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen (wenn keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen). Wir prüfen, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Familien mit Miet- oder Energieschulden

Mietschulden können zur Kündigung führen, Energieschulden zur Sperrung. Wir verhandeln mit Vermietern und Versorgern, erarbeiten Zahlungsvereinbarungen und sichern so Ihre Wohnsituation. Gleichzeitig schaffen wir einen Plan für alle übrigen Schulden – für einen echten Neustart.

Menschen nach Trennung oder Scheidung

Trennung ist häufig ein Auslöser für Überschuldung: gemeinsame Kredite, geteilte Mietverträge, Unterhaltsverpflichtungen. Wir sortieren die finanziellen Folgen der Trennung, prüfen gemeinsame Verbindlichkeiten und entwickeln eine Strategie für Ihren individuellen Neustart.

Menschen mit Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid

Ein Mahnbescheid ist noch kein Urteil – aber Sie haben nur 14 Tage Widerspruchsfrist. Haben Sie bereits einen Vollstreckungsbescheid erhalten, droht Zwangsvollstreckung. Wir handeln sofort, prüfen die Forderung und leiten alle notwendigen Schritte ein.

Entscheidend ist: Je früher Sie sich an eine Schuldenberatung wenden, desto mehr Lösungswege stehen offen. Warten Sie nicht, bis das Konto gepfändet oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist.

Unterschiede

Anwaltliche Schuldnerberatung vs. kostenlose Beratungsstelle – was ist der Unterschied?

In Deutschland gibt es verschiedene Anlaufstellen für eine Schuldnerberatung: öffentliche und karitative Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, kommunale Träger), kaufmännische Schuldenberater und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien wie die LR Schuldnerberatung. Die Unterschiede sind erheblich – und entscheidend für Ihren Erfolg.

Kostenlose öffentliche Beratungsstellen bieten niedrigschwellige Erstorientierung, sind aber stark überlastet. Wartezeiten von mehreren Wochen bis zu sechs Monaten sind üblich. Eine anwaltliche Vertretung gegenüber Gläubigern, Inkasso-Unternehmen oder Gerichten ist nicht möglich. Bei akuten Situationen wie Pfändungen helfen sie in der Regel nicht schnell genug.

Kaufmännische Schuldenberater dürfen weder die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen noch Sie vor Gericht vertreten. Wer diesen Weg wählt, muss anschließend zusätzlich einen Anwalt beauftragen – das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Bei der LR Schuldnerberatung erhalten Sie alles aus einer Hand: anwaltliche Beratung, vollständige rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern und Gerichten, Prüfung aller Forderungen auf Verjährung und Berechtigung, Ausstellung der Erfolglosbescheinigung und lückenlose Begleitung bis zur Schuldenfreiheit – und das ohne Wartezeit.

Unser Versprechen: Sie erhalten einen Termin innerhalb weniger Tage. Bei akuten Situationen (Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher) helfen wir sofort – ohne lange Wartezeiten wie bei öffentlichen Beratungsstellen.

Kosten

Was kostet eine Schuldnerberatung beim Anwalt – und wie wird bezahlt?

Die Kosten unserer Schuldnerberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vollständig transparent. Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist – niemand soll aufgrund der Kosten auf Hilfe verzichten müssen. Das Anwaltshonorar ist in der Rate bereits enthalten, keine versteckten Zusatzkosten.

Bei einem Insolvenzverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an. Falls Sie diese bei Antragstellung nicht aufbringen können, stellen wir einen Antrag auf Kostenstundung nach § 4a InsO. Das Verfahren wird trotzdem eröffnet – die Kosten werden nach Abschluss aus der Insolvenzmasse oder in Raten beglichen.

Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder deutschlandweit per Telefon oder Video-Call. Sie gehen keine Verpflichtung ein.

Keine Angst vor Kosten: Wer in einer Schulden-Situation steckt, hat selten freie Mittel. Genau deshalb passen wir unsere Honorare individuell an – und im Insolvenzverfahren können die Kosten gestundet werden. Niemand sollte auf anwaltliche Hilfe verzichten müssen, weil er sie sich gerade nicht leisten kann.

Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen zur Schuldnerberatung und Privatinsolvenz

Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Das erste Gespräch bei der LR Schuldnerberatung ist kostenfrei und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln sowie bundesweit per Telefon oder Video-Call. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.

Was tun, wenn ich einen Mahnbescheid erhalten habe?

Sofort handeln – die Widerspruchsfrist beträgt nur 14 Tage ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist können Sie Widerspruch einlegen und verhindern, dass die Forderung rechtskräftig wird. Wir prüfen die Forderung auf Berechtigung und Verjährung und handeln fristgerecht für Sie. Verpassen Sie diese Frist, droht ein Vollstreckungsbescheid.

Was passiert bei einer Kontopfändung – was kann ich tun?

Bei einer Kontopfändung ist schnelles Handeln entscheidend: Beantragen Sie sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – das schützt Ihr Existenzminimum (ab 1.409,99 € netto/Monat für Singles, Stand 2025). Zusätzlich prüfen wir, ob die Pfändung rechtmäßig ist, und leiten gegebenenfalls Rechtsmittel ein. Kontaktieren Sie uns sofort – wir helfen auch in akuten Situationen ohne Wartezeit.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Bei akuten Situationen wie Kontopfändung, Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher-Besuch versuchen wir, noch am selben Tag zu helfen. Lange Wartezeiten wie bei öffentlichen Beratungsstellen gibt es bei uns nicht.

Kann ich die Privatinsolvenz vermeiden?

Häufig ja – rund 40 % unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit über eine außergerichtliche Einigung ohne Insolvenzverfahren. Das setzt voraus, dass die Gläubiger einem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihrer konkreten Situation.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Seit der Gesetzesreform vom 1. Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle verbleibenden Schulden durch die Restschuldbefreiung vollständig erlassen – unabhängig von der Höhe der ursprünglichen Verbindlichkeiten.

Was passiert mit meiner SCHUFA nach der Insolvenz?

Nach erteilter Restschuldbefreiung wird der SCHUFA-Eintrag zur Insolvenz nach drei Jahren gelöscht. Spätestens nach sechs Jahren (3 Jahre Verfahren + 3 Jahre Löschfrist) sind Sie sowohl schuldenfrei als auch SCHUFA-technisch neu gestartet. Wir beraten Sie zu Ihrem konkreten Zeitplan und den Möglichkeiten, Ihre Bonität danach wieder aufzubauen.

Wie gehe ich mit Inkasso-Briefen um?

Nicht vorschnell zahlen – viele Inkasso-Forderungen sind überhöht, verjährt (Regelverjährung 3 Jahre nach § 195 BGB) oder schlicht unberechtigt. Wir prüfen jede Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit, kommunizieren direkt mit dem Inkasso-Unternehmen und schützen Sie vor unberechtigten Zahlungen. Ein Inkasso-Brief ist kein gerichtlicher Titel und verpflichtet Sie zunächst zu nichts.

Was unterscheidet eine anwaltliche Schuldnerberatung von einer kostenlosen Beratungsstelle?

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie rechtlich vertreten, Forderungen prüfen, Gläubiger anschreiben, Klagen abwehren und alle Anträge stellen – einschließlich der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO. Kostenlose Beratungsstellen haben häufig Wartezeiten von Monaten und bieten keine anwaltliche Vertretung. Bei akuten Situationen wie Pfändungen helfen sie nicht schnell genug.

Ich wohne nicht in Hamburg, München oder Köln – kann ich trotzdem beraten werden?

Ja, selbstverständlich. Die LR Schuldnerberatung berät deutschlandweit per Telefon oder Video-Call. Die Online-Schuldnerberatung ist vollwertig und in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt mit dem persönlichen Gespräch. Wir haben Mandanten in ganz Deutschland.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Idealerweise eine Übersicht Ihrer Gläubiger und Schulden sowie aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Rentenbescheid o.ä.). Haben Sie diese nicht zur Hand, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen gemeinsam, alles zusammenzustellen. Kommen Sie einfach – auch ohne Unterlagen können wir erste Orientierung geben.

Was kostet die Schuldnerberatung beim Anwalt?

Unsere Kosten richten sich nach dem RVG und werden in monatlichen Raten vereinbart, angepasst an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Erstberatung ist kostenfrei. Bei einer Privatinsolvenz fallen Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an – für die bei Bedarf eine Stundung beantragt werden kann, sodass das Verfahren auch ohne eigene Mittel eröffnet werden kann.

Schulden belasten Sie? Wir finden gemeinsam einen Ausweg.

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Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kai Lange ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und trägt den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht. Als ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven – und nutzt dieses Wissen gezielt für seine Mandanten. Er ist Gründer der LR Schuldnerberatung und persönlicher Ansprechpartner für komplexe Fälle.

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Christian Nast

Rechtsanwalt

Christian Nast ist Rechtsanwalt bei der LR Schuldnerberatung und auf die Begleitung von Privatpersonen in der Überschuldung spezialisiert. Er unterstützt Mandanten bei außergerichtlichen Schuldenbereinigungen, im Verbraucherinsolvenzverfahren und beim Schutz vor Pfändungen – mit klarer Kommunikation und persönlichem Engagement.

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