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Deutschlandweit · Seit über 15 Jahren

Schuldnerberatung vom Fachanwalt – bundesweit, persönlich, lösungsorientiert

Die LR Schuldnerberatung ist Ihre deutschlandweit tätige Kanzlei für professionelle Schuldenberatung und Insolvenzberatung. Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast begleiten Sie rechtssicher aus der Überschuldung – persönlich vor Ort oder bequem per Telefon und Video-Call.

Kanzleisitz
Hamburg →
Mexikoring 29 · 22297 Hamburg
Persönliche Beratung
Zweigstelle
München →
Kreuzstraße 12 · 80331 München
Persönliche Beratung
Zweigstelle
Köln →
Sternengasse 3 · 50676 Köln
Persönliche Beratung
📞 Bundesweit per Telefon oder Video-Call – vollwertige Beratung ohne Abstriche, ganz gleich wo Sie wohnen.
Überblick

Was ist eine Schuldnerberatung – und wann brauchen Sie eine?

Eine Schuldnerberatung unterstützt Menschen, die ihre laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Ziel ist es, gemeinsam einen realistischen Weg aus der Überschuldung zu finden – sei es durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder durch ein geordnetes Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.

Überschuldung entsteht häufig durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unvorhergesehene Ausgaben. Wer die ersten Anzeichen bemerkt – etwa unbezahlte Rechnungen, Mahnungen oder drohende Pfändungen –, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Je früher eine Schuldenberatung beginnt, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

Wichtig: Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für Insolvenzrecht dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen – eine Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Rein kaufmännische Schuldnerberatungen sind dazu nicht berechtigt.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

Fachanwalt Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Nast – persönlich in Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Video-Call. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Erstberatung anfragen →
040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit
Ihre Anwälte

Fachanwalt Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast

Die LR Schuldnerberatung steht für anwaltliche Beratung auf höchstem Niveau. Hinter jeder Mandatsübernahme stehen zwei erfahrene Rechtsanwälte mit ausgewiesener Expertise im Insolvenzrecht – persönlich erreichbar, rechtssicher und lösungsorientiert.

Fachanwalt

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gründungspartner & Kanzleileiter

Fachanwalt Insolvenzrecht Zugelassen seit 2005 Ehem. Treuhänder Ehem. Insolvenzverwalter 15+ Jahre Erfahrung

Kai Lange hat sich seit seiner Zulassung 2005 ausschließlich auf Insolvenzrecht und Schuldnerberatung spezialisiert. Als ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter kennt er das Verfahren aus beiden Perspektiven – ein Wissen, das unseren Mandanten bei der Strategie unmittelbar zugutekommt. Unter seiner Leitung wurden mehr als 10.000 Mandate erfolgreich abgeschlossen.

Hamburgische Rechtsanwaltskammer Mitglied · Fachanwalt gem. § 43c BRAO

Christian Nast

Rechtsanwalt
Schwerpunkt Insolvenz- & Schuldnerrecht

Rechtsanwalt Insolvenzrecht Schuldenbereinigung Pfändungsschutz Langjährige Praxis

Christian Nast begleitet Mandanten von der ersten Analyse bis zur vollständigen Schuldenfreiheit. Sein Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, dem Pfändungsschutz und der Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Als eingespieltes Team mit Kai Lange sorgt er dafür, dass jeder Fall aus jeder rechtlichen Perspektive durchdacht wird.

Hamburgische Rechtsanwaltskammer Mitglied · Zugelassener Rechtsanwalt

Hinweis zur Qualifikation: Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für Insolvenzrecht sind wir zur Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO berechtigt – eine Voraussetzung für die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens, die rein kaufmännische Schuldenberater nicht erfüllen können.

Ihre Vorteile

Warum die LR Schuldnerberatung der richtige Partner ist

Als spezialisierte Kanzlei verbinden wir anwaltliche Kompetenz im Insolvenzrecht mit persönlicher, empathischer Beratung. Unser Ziel: Sie so schnell und schonend wie möglich in die Schuldenfreiheit führen.

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kai Lange ist seit 2005 zugelassen und ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter.
Kostenlose Erstberatung
Ihr erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei – ohne Risiko für Sie.
Keine Wartezeit
Kurzfristige Terminvergabe, bei akuter Pfändungsgefahr sofortige Hilfe.
Über 10.000 Mandanten
Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Schuldnerberatung und im Insolvenzrecht.
Drei Standorte
Persönliche Beratung in Hamburg, München und Köln.
Bundesweite Beratung
Per Telefon oder Video-Call – gleichwertig zum persönlichen Gespräch.
Transparente Kosten
Monatliche Raten nach RVG, keine versteckten Gebühren.
Zwei Anwälte für Ihren Fall
Kai Lange und Christian Nast arbeiten gemeinsam an Ihrer Lösung.
Ablauf

Schuldenberatung: So funktioniert der Weg aus den Schulden

Jede Überschuldung ist individuell. Deshalb beginnt unsere Schuldnerberatung immer mit einer persönlichen Analyse Ihrer finanziellen Situation – ohne Wertung, in Ihrem Tempo.

1

Kostenlose Erstberatung

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung, die Anzahl Ihrer Gläubiger und Ihre monatlichen Einkünfte. Im Anschluss erklären wir Ihnen verständlich alle Optionen – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bequem per Telefon oder Video-Call.

2

Individuelle Strategie entwickeln

Auf Basis der Erstberatung erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: die außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der wir direkt mit Ihren Gläubigern verhandeln, oder das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) mit anschließender Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

3

Umsetzung und Begleitung bis zur Schuldenfreiheit

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern, prüfen jede Forderung auf Rechtmäßigkeit, stellen sämtliche Anträge und begleiten Sie lückenlos bis zur vollständigen Entschuldung.

Leistungen

Was unsere Schuldnerberatung konkret für Sie leistet

Die Aufgaben einer professionellen Schuldnerberatung gehen weit über eine einfache Finanzberatung hinaus. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie nicht nur beraten, sondern auch rechtlich vertreten – ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Anbietern.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

In vielen Fällen lässt sich eine Insolvenz vermeiden. Wir nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und erarbeiten einen realistischen Schuldenbereinigungsplan. Dabei prüfen wir jede Forderung auf ihre Berechtigung und Verjährung. Stimmen alle Gläubiger zu, sind Sie schuldenfrei – ohne Insolvenzverfahren, schnell und diskret.

Schutz vor Pfändungen

Bei drohender oder bereits laufender Konto- oder Lohnpfändung handeln wir sofort. Wir beantragen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), legen Rechtsmittel gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen ein und sorgen dafür, dass Ihnen das zum Leben notwendige Einkommen erhalten bleibt.

Insolvenzberatung und Privatinsolvenz

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, begleiten wir Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Gesetzesreform von 2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle restlichen Schulden durch die Restschuldbefreiung erlassen – unabhängig von der Höhe der ursprünglichen Verbindlichkeiten.

Prüfung von Forderungen und Mahnbescheiden

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Wir prüfen eingehende Mahnbescheide, legen fristgerecht Widerspruch ein und verhindern so, dass unberechtigte Forderungen rechtskräftig werden. Gleichzeitig prüfen wir, ob Verjährungsfristen bereits abgelaufen sind.

Gut zu wissen: Viele unserer Mandanten erreichen die Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?

Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Jetzt kostenlos anfragen →
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Zielgruppe

Für wen ist die Schuldnerberatung geeignet?

Unsere Schuldnerberatung richtet sich an Privatpersonen und ehemals Selbständige in jeder Lebenslage – unabhängig von der Höhe der Schulden. Typische Situationen, in denen Mandanten zu uns kommen:

  • Arbeitnehmer mit Pfändungsrisiko – bei drohender Lohn- oder Kontopfändung besteht akuter Handlungsbedarf.
  • Rentnerinnen und Rentner mit Verbindlichkeiten aus früheren Jahren oder aus Bürgschaften.
  • Arbeitslose und Bürgergeldempfänger, die sich aus einer finanziellen Notlage befreien möchten.
  • Ehemals Selbständige und Freiberufler mit Restschulden aus einer beendeten Geschäftstätigkeit.
  • Familien mit Miet- oder Energieschulden, die den Überblick verloren haben.
  • Empfänger von Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden, die sofortige rechtliche Unterstützung benötigen.

Entscheidend ist: Je früher Sie sich an eine Schuldenberatung wenden, desto mehr Lösungswege stehen offen. Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert.

Unterschiede

Anwaltliche Schuldnerberatung vs. kostenlose Beratungsstelle

In Deutschland gibt es verschiedene Anlaufstellen für eine Schuldnerberatung: öffentliche und karitative Beratungsstellen, kaufmännische Schuldenberater und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien. Die Unterschiede sind erheblich – besonders beim rechtlichen Handlungsspielraum und der Wartezeit.

Kriterium Kostenlose Beratungsstelle
(Caritas, Diakonie, kommunal)
Kaufm. Schuldenberater LR Schuldnerberatung
Wartezeit Wochen bis Monate Variabel Wenige Tage, bei Pfändung sofort
Kosten Kostenlos Pauschal- oder Ratenvergütung Erstberatung kostenlos; danach RVG-Raten
Rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern Nein Nein Ja – anwaltlich bindend
Erfolglosbescheinigung § 305 InsO Ja (anerkannte Stellen) Nein Ja
Gerichtsvertretung / Insolvenzantrag Nein Nein Ja
Forderungsprüfung auf Verjährung Nein Nein Ja – jede Forderung einzeln
Pfändungsschutz (P-Konto, Widerspruch) Beratend Beratend Ja – rechtlich durchsetzbar
Begleitung bis zur Schuldenfreiheit Eingeschränkt Teilweise Ja – lückenlos

Öffentliche Beratungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle – haben aber strukturelle Grenzen: Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind üblich, und eine anwaltliche Vertretung gegenüber Gläubigern ist rechtlich nicht möglich. Kaufmännische Schuldenberater dürfen zudem keine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen – wer dort beraten wird, muss für den Insolvenzantrag anschließend noch einen Anwalt einschalten.

Bei der LR Schuldnerberatung erhalten Sie alles aus einer Hand – ohne Wartezeit, mit kurzfristiger Terminvergabe.

Kosten

Was kostet eine professionelle Schuldnerberatung?

Die Kosten unserer Schuldnerberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vollständig transparent. Wir vereinbaren mit Ihnen eine monatliche Rate, die an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist. Das Anwaltshonorar ist darin bereits enthalten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Bei einem Insolvenzverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an. Falls Sie diese bei Antragstellung nicht aufbringen können, stellen wir einen Antrag auf Kostenstundung. Das Verfahren wird trotzdem eröffnet, und die Kosten können nach Abschluss in Raten beglichen werden.

Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bundesweit per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?

Ja. Das erste Gespräch bei der LR Schuldnerberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln sowie bundesweit per Telefon oder Video-Call.

Wie schnell bekomme ich einen Termin bei der Schuldnerberatung?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Bei akuten Situationen wie einer drohenden Pfändung handeln wir so schnell wie möglich. Lange Wartezeiten wie bei öffentlichen Beratungsstellen gibt es bei uns nicht.

Kann ich die Privatinsolvenz vermeiden?

Häufig ja. Viele unserer Mandanten erreichen die Schuldenfreiheit über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern – ganz ohne Insolvenzverfahren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Seit der Gesetzesreform vom 1. Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle verbleibenden Schulden durch die Restschuldbefreiung vollständig erlassen.

Was unterscheidet eine anwaltliche Schuldnerberatung von einer kostenlosen Beratungsstelle?

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie rechtlich vertreten, Forderungen prüfen, Gläubiger anschreiben und alle Anträge stellen – einschließlich der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO. Öffentliche Beratungsstellen haben häufig lange Wartezeiten und können keine anwaltliche Vertretung bieten.

Ich wohne nicht in Hamburg, München oder Köln – kann ich trotzdem beraten werden?

Selbstverständlich. Die LR Schuldnerberatung berät bundesweit per Telefon oder Video-Call. Die Beratung ist vollwertig und steht dem persönlichen Gespräch in nichts nach.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Idealerweise eine Übersicht Ihrer Gläubiger und Schulden sowie aktuelle Einkommensnachweise. Haben Sie diese nicht zur Hand, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen, alles zusammenzustellen.

Was kostet die Schuldnerberatung beim Anwalt?

Unsere Kosten richten sich nach dem RVG. Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die Ihrer finanziellen Situation entspricht. Die Erstberatung ist kostenlos. Bei einer Privatinsolvenz fallen Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an, für die bei Bedarf eine Stundung beantragt werden kann.

Was passiert nach der Privatinsolvenz mit dem SCHUFA-Eintrag?

Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung wird der Insolvenz-Eintrag in der SCHUFA gelöscht – in der Regel nach drei Jahren ab dem Datum der Restschuldbefreiung. Danach ist ein wirtschaftlicher Neustart mit einer sauberen SCHUFA-Auskunft möglich. Bereits während des Verfahrens hilft uns die Begleitung dabei, weitere negative Einträge zu vermeiden.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei Lohnpfändung?

Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) wird jährlich angepasst. Seit Juli 2024 liegt er bei 1.491,75 Euro netto pro Monat für Personen ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag. Liegt Ihr Nettoeinkommen darunter, darf nichts gepfändet werden. Wir prüfen in Ihrem konkreten Fall, ob eine laufende Pfändung rechtmäßig ist – und legen bei Bedarf sofort Rechtsmittel ein.

Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist für Privatpersonen und ehemals Selbständige mit überschaubaren Verbindlichkeiten vorgesehen. Die Regelinsolvenz gilt für Unternehmen und Selbständige mit komplexeren Schuldverhältnissen. Der wesentliche Unterschied: Bei der Privatinsolvenz genügt ein vereinfachtes Verfahren nach § 304 InsO, das deutlich kostengünstiger und schneller abläuft. Als ehemals Selbständiger können Sie in der Regel ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen – wir klären das im Erstgespräch.

Was ist die Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz?

Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in dem Sie bestimmte Pflichten erfüllen müssen: Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um Arbeit bemühen, pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen, jeden Wohnsitzwechsel melden und Erbschaften zur Hälfte abtreten. Halten Sie diese Pflichten drei Jahre lang ein, erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie durch die gesamte Wohlverhaltensphase und stellen sicher, dass keine Fehler passieren, die das Verfahren gefährden könnten.

Kann der Arbeitgeber von der Insolvenz erfahren?

Das Insolvenzverfahren ist im Insolvenzregister öffentlich einsehbar, wird aber nicht aktiv an Arbeitgeber gemeldet. Eine Lohnpfändung hingegen erfordert zwingend die Benachrichtigung des Arbeitgebers. Wenn Sie also vor dem Verfahren bereits eine Lohnpfändung haben oder eine droht, sollten Sie schnell handeln. Durch eine außergerichtliche Einigung lässt sich die Benachrichtigung des Arbeitgebers in vielen Fällen vermeiden.

Unsere Standorte

Schuldnerberatung in Hamburg, München und Köln

Die LR Schuldnerberatung ist mit drei Kanzleistandorten persönlich erreichbar – und berät darüber hinaus bundesweit per Telefon oder Video-Call. Wählen Sie Ihren nächsten Standort oder kontaktieren Sie uns direkt:

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⚖️ 15+ Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht
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🏛️ 3 Standorte: Hamburg · München · Köln
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Ihre Ansprechpartner

Fachanwalt und Rechtsanwalt – persönlich für Sie da

KL

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kai Lange ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und trägt den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht. Als ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven – und nutzt dieses Wissen gezielt für seine Mandanten. Er ist Gründer der LR Schuldnerberatung und persönlicher Ansprechpartner für komplexe Fälle.

Fachanwalt Insolvenzrecht Zugelassen seit 2005 Ehem. Treuhänder
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Christian Nast

Rechtsanwalt

Christian Nast ist Rechtsanwalt bei der LR Schuldnerberatung und auf die Begleitung von Privatpersonen in der Überschuldung spezialisiert. Er unterstützt Mandanten bei außergerichtlichen Schuldenbereinigungen, im Verbraucherinsolvenzverfahren und beim Schutz vor Pfändungen – mit klarer Kommunikation und persönlichem Engagement.

Verbraucherinsolvenz Schuldenbereinigung Pfändungsschutz