Schuldnerberatung vom Fachanwalt – bundesweit, persönlich, lösungsorientiert
Die LR Schuldnerberatung ist Ihre deutschlandweit tätige Kanzlei für professionelle Schuldenberatung und Insolvenzberatung. Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast begleiten Sie rechtssicher aus der Überschuldung – persönlich vor Ort oder bequem per Telefon und Video-Call.
Persönliche Beratung
Persönliche Beratung
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Was ist eine Schuldnerberatung – und wann brauchen Sie eine?
Eine Schuldnerberatung unterstützt Menschen, die ihre laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Ziel ist es, gemeinsam einen realistischen Weg aus der Überschuldung zu finden – sei es durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder durch ein geordnetes Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.
Überschuldung entsteht häufig durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unvorhergesehene Ausgaben. Wer die ersten Anzeichen bemerkt – etwa unbezahlte Rechnungen, Mahnungen oder drohende Pfändungen –, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Je früher eine Schuldenberatung beginnt, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Wichtig: Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für Insolvenzrecht dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen – eine Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Rein kaufmännische Schuldnerberatungen sind dazu nicht berechtigt.
Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren
Fachanwalt Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Nast – persönlich in Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Video-Call. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung anfragen →040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit
Warum die LR Schuldnerberatung der richtige Partner ist
Als spezialisierte Kanzlei verbinden wir anwaltliche Kompetenz im Insolvenzrecht mit persönlicher, empathischer Beratung. Unser Ziel: Sie so schnell und schonend wie möglich in die Schuldenfreiheit führen.
Schuldenberatung: So funktioniert der Weg aus den Schulden
Jede Überschuldung ist individuell. Deshalb beginnt unsere Schuldnerberatung immer mit einer persönlichen Analyse Ihrer finanziellen Situation – ohne Wertung, in Ihrem Tempo.
Kostenlose Erstberatung
Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung, die Anzahl Ihrer Gläubiger und Ihre monatlichen Einkünfte. Im Anschluss erklären wir Ihnen verständlich alle Optionen – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bequem per Telefon oder Video-Call.
Individuelle Strategie entwickeln
Auf Basis der Erstberatung erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: die außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der wir direkt mit Ihren Gläubigern verhandeln, oder das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) mit anschließender Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
Umsetzung und Begleitung bis zur Schuldenfreiheit
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern, prüfen jede Forderung auf Rechtmäßigkeit, stellen sämtliche Anträge und begleiten Sie lückenlos bis zur vollständigen Entschuldung.
Was unsere Schuldnerberatung konkret für Sie leistet
Die Aufgaben einer professionellen Schuldnerberatung gehen weit über eine einfache Finanzberatung hinaus. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie nicht nur beraten, sondern auch rechtlich vertreten – ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Anbietern.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
In vielen Fällen lässt sich eine Insolvenz vermeiden. Wir nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und erarbeiten einen realistischen Schuldenbereinigungsplan. Dabei prüfen wir jede Forderung auf ihre Berechtigung und Verjährung. Stimmen alle Gläubiger zu, sind Sie schuldenfrei – ohne Insolvenzverfahren, schnell und diskret.
Schutz vor Pfändungen
Bei drohender oder bereits laufender Konto- oder Lohnpfändung handeln wir sofort. Wir beantragen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), legen Rechtsmittel gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen ein und sorgen dafür, dass Ihnen das zum Leben notwendige Einkommen erhalten bleibt.
Insolvenzberatung und Privatinsolvenz
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, begleiten wir Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Gesetzesreform von 2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle restlichen Schulden durch die Restschuldbefreiung erlassen – unabhängig von der Höhe der ursprünglichen Verbindlichkeiten.
Prüfung von Forderungen und Mahnbescheiden
Nicht jede Forderung ist berechtigt. Wir prüfen eingehende Mahnbescheide, legen fristgerecht Widerspruch ein und verhindern so, dass unberechtigte Forderungen rechtskräftig werden. Gleichzeitig prüfen wir, ob Verjährungsfristen bereits abgelaufen sind.
Gut zu wissen: Viele unserer Mandanten erreichen die Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?
Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.
Jetzt kostenlos anfragen →040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit
Für wen ist die Schuldnerberatung geeignet?
Unsere Schuldnerberatung richtet sich an Privatpersonen und ehemals Selbständige in jeder Lebenslage – unabhängig von der Höhe der Schulden. Typische Situationen, in denen Mandanten zu uns kommen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen eine Lohn- oder Kontopfändung droht. Rentnerinnen und Rentner mit Verbindlichkeiten aus früheren Jahren. Menschen ohne Beschäftigung, die sich aus einer finanziellen Notlage befreien möchten. Ehemals Selbständige und Freiberufler, die Restschulden aus einer Geschäftstätigkeit tragen. Familien mit Miet- oder Energieschulden, die den Überblick verloren haben. Und alle, die bereits einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben und schnelle Hilfe benötigen.
Entscheidend ist: Je früher Sie sich an eine Schuldenberatung wenden, desto mehr Lösungswege stehen offen. Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert.
Anwaltliche Schuldnerberatung vs. kostenlose Beratungsstelle
In Deutschland gibt es verschiedene Anlaufstellen für eine Schuldnerberatung: öffentliche und karitative Beratungsstellen, kaufmännische Schuldenberater und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien. Die Unterschiede sind erheblich.
Öffentliche Beratungsstellen – etwa bei der Caritas, Diakonie oder kommunalen Trägern – bieten Hilfe oft kostenfrei an. Der Nachteil: Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind üblich, und eine anwaltliche Vertretung gegenüber Gläubigern ist nicht möglich.
Kaufmännische Schuldnerberatungen dürfen keine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen und können Sie nicht vor Gericht vertreten. Wer diesen Weg wählt, muss anschließend zusätzlich einen Anwalt beauftragen – das kostet Zeit und Geld.
Bei der LR Schuldnerberatung erhalten Sie alles aus einer Hand: anwaltliche Beratung, rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern und Gerichten, Ausstellung der Erfolglosbescheinigung und vollständige Begleitung bis zur Schuldenfreiheit. Und das ohne Wartezeit – mit kurzfristiger Terminvergabe.
Was kostet eine professionelle Schuldnerberatung?
Die Kosten unserer Schuldnerberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vollständig transparent. Wir vereinbaren mit Ihnen eine monatliche Rate, die an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist. Das Anwaltshonorar ist darin bereits enthalten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Bei einem Insolvenzverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an. Falls Sie diese bei Antragstellung nicht aufbringen können, stellen wir einen Antrag auf Kostenstundung. Das Verfahren wird trotzdem eröffnet, und die Kosten können nach Abschluss in Raten beglichen werden.
Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bundesweit per Telefon oder Video-Call.
FAQ – Häufige Fragen zur Schuldnerberatung
Ja. Das erste Gespräch bei der LR Schuldnerberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln sowie bundesweit per Telefon oder Video-Call.
In der Regel innerhalb weniger Tage. Bei akuten Situationen wie einer drohenden Pfändung handeln wir so schnell wie möglich. Lange Wartezeiten wie bei öffentlichen Beratungsstellen gibt es bei uns nicht.
Häufig ja. Viele unserer Mandanten erreichen die Schuldenfreiheit über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern – ganz ohne Insolvenzverfahren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Seit der Gesetzesreform vom 1. Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden alle verbleibenden Schulden durch die Restschuldbefreiung vollständig erlassen.
Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Sie rechtlich vertreten, Forderungen prüfen, Gläubiger anschreiben und alle Anträge stellen – einschließlich der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO. Öffentliche Beratungsstellen haben häufig lange Wartezeiten und können keine anwaltliche Vertretung bieten.
Selbstverständlich. Die LR Schuldnerberatung berät bundesweit per Telefon oder Video-Call. Die Beratung ist vollwertig und steht dem persönlichen Gespräch in nichts nach.
Idealerweise eine Übersicht Ihrer Gläubiger und Schulden sowie aktuelle Einkommensnachweise. Haben Sie diese nicht zur Hand, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen, alles zusammenzustellen.
Unsere Kosten richten sich nach dem RVG. Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die Ihrer finanziellen Situation entspricht. Die Erstberatung ist kostenlos. Bei einer Privatinsolvenz fallen Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an, für die bei Bedarf eine Stundung beantragt werden kann.
Schulden belasten Sie? Wir finden gemeinsam einen Ausweg.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bundesweit per Telefon und Video-Call.
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