Stundungsbewilligung

Stundungsbewilligung: Unterstützung, die verpflichtet.

 

Stundungsbewilligung: Gerade für überschuldete Menschen ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder die Stundung der anfallenden Verfahrenskosten (Stundungsbewilligung) von immenser Bedeutung. Denn häufig stellen sie für Schuldner den einzigen Weg dar, Zugang zu einem Insolvenzverfahren und zum anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren zu erhalten. Doch nicht selten führen Verfahrensfehler, wie die Verletzung der Auskunftspflicht, zur Aufhebung einer zuvor erteilten Stundungsbewilligung. 

 

So musste kürzlich auch ein Schuldner aus Hamburg um eine bereits bewilligte Stundung seiner Verfahrenskosten bangen. Was war geschehen? Der Schuldner hatte sich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen dazu verpflichtet, den vom Gericht bestellten Treuhänder regelmäßig über seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz zu informieren. Da er seiner Auskunftspflicht auch nach einer gerichtlichen Aufforderung nicht nachkam hob das zuständige Amtsgericht in der Folge die Stundungsbewilligung wieder auf.

 

Erst einige Tage nach dem Aufhebungsbescheid reagierte der Schuldner schließlich. Er bat darum, die Stundung auch weiterhin zu bewilligen, da er bereits seit einigen Wochen wieder einer Beschäftigung nachgehe. Zu seiner Entschuldigung führte der Schuldner an, dass seine neue Beschäftigung sehr zeitintensiv sei und er aus diesem Grund der Aufforderung des Gerichts noch nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus habe er den Treuhänder in der Vergangenheit stets über seine Bewerbungsaktivitäten informiert.

 

Das Amtsgericht wertete die Ausführungen des Schuldners als sofortige Beschwerde und legte die Sache dem LG Hamburg zur Entscheidung vor. Dieses kam schließlich zu folgendem Ergebnis ((LG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2012 – 326 T 148/12 (rechtskräftig)): Der Schuldner sei seiner Auskunftspflicht, wenn auch verspätet, nachgekommen. Diese Verspätung sei aber nicht ausreichend, um die Stundung aufzuheben. Schließlich, so das Landgericht, hätten die Angaben im Ausgangsverfahren noch berücksichtigt werden können.

 

Der vorliegende Fall zeigt, welche rechtlichen Hürden es für Schuldner bei einem Insolvenzverfahren zu überwinden gilt. Umso wichtiger ist der frühzeitige Kontakt zu einer kompetenten und erfahrenen Schuldnerberatung. In enger Zusammenarbeit mit dem Schuldnerberater, lassen sich Verfahrensfehler effektiv vermeiden, die den Weg in die angestrebte Restschuldbefreiung versperren könnten.

 

 

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