Hierzu gibt es keine pauschale Antwort. Die kann es auch nicht geben, denn jeder Fall, jeder Mensch, ist individuell. Eine soziale Beratung hilft, zum Beispiel der Caritasverband oder die Diakonie. Auch eine anwaltliche Beratung hilft.
Jedoch kann eine lediglich „kaufmännische Beratung“ nicht helfen. Denn diese kann die sogenannte Erfolglosbescheinigung nicht ausstellen. Sie ist aber für eine Insolvenzantragstellung erforderlich!
Zur Beratung bei der der Caritas, dem DRK, der Diakonie, der Verbraucherzentrale (öffentliche Beratungsstelle) geht man, wenn man staatliche Unterstützungsleistungen erhält.
Anwaltliche Schuldnerberatung
Nach unserer Auffassung nimmt man anwaltliche Hilfe in Anspruch, wenn man über pfändbares Einkommen verfügt. Dies vor allem deshalb, weil öffentliche Stellen sehr häufig erhebliche Wartezeiten haben. Bei der anwaltlichen Beratung helfen Anwälte, die sich idealerweise auf das Insolvenzrecht spezialisiert haben. Ich bin Fachanwalt für Insolvenzrecht und damit qualifiziert.
Die Beratung geht auch online. Eine Online-Beratung bzw. Online-Schuldenberatung via Skype oder Zoom ist durchaus in Ordnung. Es ist wie ein persönlicher Kontakt. Natürlich kann die Beratung auch telefonisch stattfinden. Entscheiden Sie für sich, ob Sie den persönlichen Kontakt wünschen oder eine Onlineberatung reicht. Wir bieten persönliche Beratung an und auch Schuldnerberatung online. Daneben bieten wir auch telefonische Beratung an.
Schuldnerberatung für Selbständige? Nur durch einen Fachanwalt.
Eine Beratung speziell für Selbständige gibt es nicht. Meist lehnen öffentliche Beratungsstellen Selbständige ab. Diese nehmen dann anwaltliche Beratung in Anspruch.
Seriöse Schuldenberatung nur durch öffentliche Stellen oder durch einen Fachanwalt
Eine seriöse Beratung findet grundsätzlich statt bei der öffentlichen und anwaltlichen Schuldenberatung. Die Beratung ist nicht seriös, wenn die Person oder Stelle keine Erfolglosbescheinigung ausstellen kann für eine Insolvenzantragstellung. Ansonsten gilt: Es gibt überall schwarze Schafe. Ausnahmen bestätigen die Regel. Lesen Sie das Kleingedruckte!
Vergleichen Sie die Beratungsstellen und wählen Sie die für Sie beste Schuldnerberatung aus. Ein Vergleich lohnt sich. Bekommen Sie schnell einen Termin nach Anmeldung und ist die Beratungsstelle bzw der Berater qualifiziert?
2. Wer darf eine Schuldnerberatung durchführen?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Beratung Sache einer geeigneten Person oder anerkannten Stelle ist. Warum? Nur die können die Erfolglosbescheinigung ausstellen.
Eine geeignete Person ist ein Anwalt. Ich bin deshalb geeignet als Fachanwalt für Insolvenzrecht. Anerkannte Stelle sind: Schuldnerberatungen der Caritas, DRK, Diakonie, Verbraucherzentrale, öffentliche Schuldnerberatungen Ihrer Stadt.
Sie denken über eine Schuldnerberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt nach?
Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.
Kostenlose Beratung. Gibt es sowas überhaupt und wenn ja, warum? …..
Ja, die gibt es. Grundsätzlich sind öffentliche Beratungsstellen bei der Stadt, dem DRK, der Diakonie, bei der Caritas, kostenfrei. Man will Menschen zB mit Hartz4 den Zugang zur Entschuldung ermöglichen. Die Kosten übernimmt also der Staat. Manchmal gibt es eine geringe Kostenbeteiligung für Sie.
Wenden Sie sich an eine anwaltliche Beratungsstelle, so entsteht Rechtsanwaltshonorar. Dies ist frei verhandelbar oder es wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG abgerechnet. An dieser Vereinbarung orientieren sich die entstehenden Kosten.
Bei uns ist das Rechtsanwaltshonorar immer in der Rate enthalten. Mit anderen Worten: Eine Rate für alle Gläubiger und den Anwalt. Was das konkret bedeutet und wie dies funktioniert erklären wir immer im Beratungsgespräch.
4. Wann ist eine Schuldnerberatung sinnvoll?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn die monatliche Gesamtbelastung zu hoch (geworden) ist. Eine solche Situation kann entstehen durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Kurzarbeit und und und. Sie merken das selbst, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr abzahlen können. Dann fragen Sie nach, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei uns ist das Erstberatungsgespräch deshalb immer kostenfrei.
5. Wie ist der Ablauf der Beratung?
Der Ablauf einer Beratung für einen Verbraucher ist einfach. Erstens: Wir sprechen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zweitens: Es werden Ihre Verbindlichkeiten festgestellt.
Drittens: Ihre Gläubiger erhalten Angebote auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Viertens: Die Gläubiger nehmen an? Geschafft – keine Inso erforderlich. Nicht geschafft – es wird nachverhandelt und wenn sich an der Situation nichts verändert kann Insolvenzantrag gestellt werden.
Denn: Schuldnerberatung durch uns macht schuldenfrei!
Beide Wege machen Sie grundsätzlich schuldenfrei. Aufgabe der Schuldnerberatung ist die Schuldenfreiheit. Das Ziel ist die Schuldenfreiheit.
Hilfe: Ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen
Schuldenberater Kai Lange und sein Team freuen sich auf Ihre Anfrage!
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.