Schuldnerberatung München hilft bei Überschuldung / Schuldenberatung München / Schuldenberater München

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  • Persönlicher Ansprechpartner

Die Schuldnerberater München helfen Ihnen aus den Schulden

Sie fragen entweder per Telefon, Fax, E-Mail oder über das Kontaktformular in unserer Kanzlei für Schuldnerberatung München / Schuldenberatung München an und geben uns die nötigen Daten. Danach sind wir bereits mit Ihren Eckdaten vertraut – bevor wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Sodann kann gerne ein persönliches Beratungsgespräch oder auch ein erstes Telefongespräch stattfinden, in welchem die Marschroute festgelegt wird. Denn jeder Fall ist individuell zu betrachten. Wir entscheiden, ob die Vermeidung Ihrer Insolvenz (InsO) möglich und sinnvoll ist und/oder sprechen über eine Insolvenzantragstellung.

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Wie geht man in der Schuldnerberatung vor?

Vier Vorteile unserer Schuldnerberatung München / Schuldenberatung München

  • Erstens: ein kurzfristiger (persönlicher) Termin
  • Zweitens: eine kostenlose Erstberatung
  • Drittens: Die Beratung von Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Viertens: Wir haben mehr als zehn Jahre Erfahrung
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Sie sind überschuldet und brauchen dringend die Hilfe der Schuldnerberatung München?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

Das Erstgespräch ist bei der Schuldnerberatung München kostenfrei

Ihre Erstanfrage und das Erstberatungsgespräch bei der LR Schuldnerberatung München ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei. Zusammengefasst lässt sich nämlich sagen: Wie auch sonst können Sie sich ein Urteil darüber bilden, ob Sie mit uns zusammenarbeiten wollen?

Wie bekommen wir Sie grundsätzlich schuldenfrei?

Als Verbraucher müssen Sie mit der Unterstützung zum Beispiel eines Anwalts einen außergerichtlichen Einigungsversuch vornehmen. Mit anderen Worten: Es soll eine Ratenzahlungsvereinbarung mit allen Gläubiger geschlossen werden. Jedoch handelt es sich immer um eine monatliche Rate, die zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen passt.

Kann eine Einigung gefunden werden haben Sie eine Insolvenz vermieden. Ebenso können Sie gar keinen Insolvenzantrag stellen. Lehnen einige Gläubiger ab, so kann nachverhandelt werden. Wenn jedoch eine Einigung nicht gefunden werden kann können Sie einen Insolvenzantrag stellen. Für Verbraucher gilt ein Vordruckzwang. Deshalb sind wir Ihnen gerne bei der Insolvenzantragstellung behilflich.

Und wie ist das bei einem Selbständigen?

Indessen muss ein Selbständiger und vormals Selbständiger mit ungeordneten Vermögensverhältnissen (ab 20 Gläubiger) keinen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Jedoch kann er es! Freilich sollen Sie entweder so oder so schuldenfrei werden. Außerdem sollen Sie es idealerweise natürlich auch bleiben. Deshalb lassen Sie sich helfen!

Wie Ihnen ein Münchner Schuldenberater, die Schuldenberatung München, helfen kann

Sie haben Schulden und suchen deshalb eine Schuldnerberatung München? Dann sind Sie hier richtig. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. Zusammenfassend erfahren Sie in diesem Text, wer einen außergerichtlichen Einigungsversuch machen muss. Und Sie erfahren, wer sofort einen Insolvenzantrag stellen kann. Ebenso lernen Sie, in welcher Höhe Sie Zahlungen an Ihre Gläubiger leisten müssen.

Vor allem erfahren Sie den Ablauf des Verfahrens durch die Schuldnerberatung München.

Sie sind Verbraucher und möchten sofort einen Insolvenzantrag stellen? Jedoch ist das nicht möglich, denn der Gesetzgeber schreibt für einen Verbraucher einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Dieser zielt darauf ab, dass ein Insolvenzverfahren vermieden wird. Sie sind kein Verbraucher? Dann ist ein Regelinsolvenzantrag zu stellen.

Die Schuldnerberatung München hilft bei der Insolvenzvermeidung

Demnach ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl kann aber natürlich durchgeführt werden, wenn das Ziel die Insolvenzvermeidung ist.

Wie läuft der außergerichtliche Einigungsversuch ab? Der Schuldenberater zeigt, was zu beachten ist

Zunächst besprechen wir Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Vor allem ist entscheidend, in welchen persönlichen Verhältnissen Sie leben. Zum Beispiel ist dabei Ihr Familienstand und die Anzahl an Kindern zu beachten. Daneben ist ihr monatliches Nettoeinkommen entscheidend. Denn jetzt kann anhand der Pfändungstabelle grundsätzlich abgelesen werden, wie viel von Ihrem Nettoeinkommen gepfändet werden kann. Denn an diesem Betrag orientiert sich die anzubietende Rate.

Und in einem etwaigen Insolvenzverfahren ist das der Betrag, der an den Insolvenzverwalter abzuführen ist.

Zu beachten ist für uns jedoch, dass nicht alle Gehaltsbestandteile denselben Pfändungsregeln unterliegen. Es geltend zum Beispiel andere Regeln für Nachtzuschläge, Wochenendzuschlage, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Zum Beispiel ist nicht das gesamte Weihnachtsgeld pfändbar. Und es soll auch immer der Anreiz für Arbeit geschaffen werden. Deshalb wird Ihnen nicht alles „weggenommen“, was über einen Betrag von derzeit EUR 1.179,99 hinausgeht.

Der Schuldenberater München zeigt ein Beispiel auf

Sie sind verheiratet und haben ein Kind im Alter von 3 Jahren. Sie verfügen über ein Nettoeinkommen von EUR 2.200,00. Ihre Ehefrau verdient mit einem sogenannten Minijob weitere EUR 450,00 hinzu.

Feststellung 1:

Sie haben zwei Unterhaltsverpflichtungen. Denn Sie sind gegenüber Ihrem Kind unterhaltsverpflichtet und auch gegenüber Ihrer Ehefrau. Diese kann von EUR 450,00 alleine nicht leben. In der Regel fällt eine Unterhaltsverpflichtung ab EUR 700,00 netto weg.

Feststellung 2:

Nach der Pfändungstabelle sind Sie mit monatlich EUR 132,29 (Pfändungstabelle 2021) pfändbar. Schauen Sie sich die Pfändungstabelle mal an. Die Mindestrate beträgt daher EUR 132,29.

Feststellung 3:

Ihre Ehefrau hat eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Sie ist Ihnen gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Denn Sie verfügen über ein ausreichendes Nettoeinkommen.

Feststellung 4:

Ihre Ehefrau ist nach der Pfändungstabelle nicht pfändbar.

Die Schuldnerberatung München macht den Gläubigern ein Angebot

Jetzt entscheidet sich der Weg.

Ihre Gläubiger erhalten von mir als Schuldnerberatung München auf Basis der festgelegten monatlichen Rate ein Angebot. Nehmen diese das Angebot an, so ist ein Insolvenzantrag nicht möglich und auch nicht nötig. Die Gläubiger lehnen ab? Jetzt kann ein verbessertes Angebot gemacht werden. Denn so kann ein Insolvenzverfahren immer noch abgewendet werden.

Dabei entscheiden Sie, ob Sie ein verbessertes Angebot machen möchten (höhere Rate, längere Laufzeit ua). Danach müssen Sie die vereinbarten Ratenzahlungen nur noch einhalten. Natürlich ist das nicht immer leicht.

Ein Münchner Schuldenberater zeigt den richtigen Weg aus den Schulden

Als Schuldenberater München / Fachanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie den für Sie richtigen Weg zu finden. Jedoch teile ich aus meiner Erfahrung heraus auch meine Meinung mit. Mit anderen Worte, ich teile mit, was ich für sinnvoll in Ihrem Fall erachte. So halte ich z.B. wenig davon, wenn ein Ratsuchender Kindergeld für eine monatliche Ratenzahlung verwenden möchte. Ebenso halte ich wenig davon, eine Rate deutlich über dem Betrag der Pfändungstabelle anzubieten.

Was passiert, wenn die meisten Gläubiger Ihr Angebot ablehnen?

Als Schuldnerberater aus München / Fachanwalt für Insolvenzrecht kann ich Ihnen eine Erfolglosbescheinigung ausstellen. Danach können Sie selbst Ihren Insolvenzantrag stellen. Jedoch übernehme ich auf Wunsch auch die Stellung Ihres Insolvenzantrages. Zusammenfassend enthält alle wesentlichen Daten zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Er wird bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht abgegeben. Zu beachten ist noch, dass ein „Nein“ eines Gläubigers ggf durch ein „Ja“ des Gerichts ersetzt werden kann. Mit anderen Worten: Dieser Gläubiger kann das Angebot gar nicht ablehnen.

Eine gute Schuldnerberatung München ist Ihr Geld immer wert.

Sodann wird das Insolvenzverfahren in der Regel ohne weitere Nachfragen des Insolvenzgerichts eröffnet. Der Insolvenzverwalter prüft anfänglich die gegen Sie geltend gemachten Forderungen. Mit anderen Worten prüft er, ob die Forderungen tatsächlich bestehen oder nicht. Ebenso schaut er sich auch noch einmal Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an und prüft diese.

Schließlich kommt es nach Abzug seiner Kosten und die des Gerichts ggf zu einer Verteilung an Ihre Gläubiger.

In der Zwischenzeit können Versagungsanträge der Gläubiger gestellt werden. Ihnen kann aber auch die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn Sie im Verfahren nicht „mitwirken“. Es ist wichtig, dass Sie dem Insolvenzverwalter im Verfahren einen Arbeitgeber- oder Wohnsitzwechsel mitteilen.

Für einige angemeldete Forderungen erhalten Sie keine Restschuldbefreiung. Passen Sie hier also gut auf oder lassen Sie sich beraten. Als Schuldenberater stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie suchen eine Schuldnerberatung München? Und sind Angestellter, Gewerbetreibender, Beamter, Erwerbsloser, Rentner und/oder auch Eigentümer einer Immobilie? Sie haben finanzielle Schwierigkeiten, gleich welcher Art, wir helfen Ihnen und kämpfen für Sie.

Die Schuldnerberatung München hat über 12 Jahre Erfahrung

Wir als Schuldnerberatung aus München sind seit 12 Jahren für unsere Mandanten tätig. Die Schuldenberatung sehen wir nicht lediglich als Beruf, wir leben dieses in allen Bereichen des Alltags.

Plötzlich sind die Schulden da. Aber die Schuldenberatung München hilft Ihnen

Bestellungen bei Versandhändlern, Null-Prozentfinanzierungen oder auch ein Kredit für ein neues Auto – kein Problem, denken Sie. Danach kommt es aber zu Kurzarbeit, Krankheit, Scheidung, dem Verlust ihrer Arbeitsstätte oder weiteren unerwarteten Ausgaben, was nun?

Danach reichen Ihre Einnahmen nicht mehr dafür aus Ihre monatlichen Verbindlichkeiten zu bereinigen. Deshalb geraten Sie in Zahlungsvollzug und aus der ehemals kleinen Rechnung wird aufgrund von Zinsen und Kosten ein immer größerer Betrag, welchen Sie nicht mehr leisten können.

Sie sind überschuldet? Dann kann der Schuldnerberater aus München helfen!

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Die Schuldenberatung München läßt Sie wieder besser schlafen

Zum Beispiel werden Mahnungen durch Ihre Vertragspartner übermittelt. Ebenso melden sich Inkassounternehmen bei Ihnen. Eine Kontopfändung steht an und die Banken drohen ebenso wie Ihr Vermieter mit der Kündigung der laufenden Verträge.

So weit muss es aber gar nicht kommen. Sie haben Ihr Schicksal selber in der Hand.  Vor allem haben Sie mit der Hilfe der Schuldenberatung München es selbst in der Hand, ein für Sie tragbares Ergebnis zu erzielen. Mit anderen Worten: Sie beenden Ihre finanzielle Überforderung.

Viele Schuldner versuchen aus Scham lange die Situation selber in den Griff zu bekommen. Zum Beispiel leihen sie sich weitere Gelder bei Banken, Freunden und Familie, was teilweise nur zu hohen Zinsen geschieht und die Verschuldung weiter in die Höhe treibt. Jedoch ist gerade dieser Scham ist vollkommen unangebracht. Das Team von der Schuldenberatung München steht ihnen wertfrei gegenüber. Jeder kann einen schlechten Tag haben. Vor allem kann jeder einmal eine falsche Entscheidung treffen oder einfach einmal Pech haben.

Unsere Schuldnerberater aus München sorgen für schnelle Schuldenfreiheit

Die Mitarbeiter der Schuldenberatung München sind professionell ausgebildete Schuldenberater, Anwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht. Über das Kontaktformular ist es ganz einfach in Kontakt mit den Verantwortlichen zu treten. Über ein telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch lernen wir einander kennen und schätzen Ihre Lage ganz individuell ein. Kein Mensch ist wie der Andere, kein Fall ist wie der Andere.

Grundsätzlich gibt es immer zwei Möglichkeiten eine Person zu entschulden. Dabei ist die bevorzugte Möglichkeit generell die außergerichtliche Schuldenregulierung. Dies sofern diese denn wirtschaftlich und persönlich zu dem Schuldner passt.

Dafür erarbeitet wir von der Schuldnerberatung München mit unseren Mandanten einen individuellen Schuldenbereinigungsplan. Darin ist festgelegt, welche Forderungen er in welchem Zeitraum anteilig bezahlen wird. Gläubiger können im Rahmen eines solchen Plans eine Einmalzahlung oder feste Raten erhalten. Dafür müssen diese einen Teil der Schulden erlassen.

Was leistet unsere Schuldnerberatung für Sie?

Doch was genau machen wir von der Schuldenberatung für Sie? Wie lassen sich unsere Tätigkeiten für Sie darstellen?

Im ersten Schritt werden wir mit Ihnen zusammen eine monatlich tragbare Gesamtrate für alle Gläubiger ermitteln. Diese Rate wird dann im Folgenden für die erste Verhandlungsrunde mit Ihren Gläubigern genutzt um Ihre Gesamtverschuldung zu bereinigen. Sollten Sie ihre Verschuldung nicht wissen, so helfen wir bei deren Feststellung. Haben Sie also auch davor keine Angst.

Im zweiten Schritt treten wir in die Vergleichsverhandlungen ein und versuchen so, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dieses Ergebnis kann in einer Einmalzahlung oder aber auch in einer monatlichen Ratenzahlung begründet sein.

Sofern durch einen Gläubiger ein durch uns gemachter Vorschlag abgelehnt wird verhandeln wir nach Absprache mit Ihnen individuell nach. Dies um so ein befriedigendes Gesamtergebnis zu gestalten.

Im dritten Schritt werden wir für Sie eine rechtlich einwandfreie Lösung in der Form eines Schuldenregulierungsplanes umsetzten. Ziele dieser Schuldenberatung, welche im Einzelnen hervorzuheben sind, sind unter anderem, dass keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnamen mehr durchgeführt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Pfändungen. Ebenso auch das Anmelden eines Gerichtsvollziehers.

Die Schuldenberatung München sorgt für Schuldenfreiheit nach Plan

Weiterhin soll eine deutliche Reduzierung der Gesamtschulden erfolgen und eine wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarung getroffen werden. Der Betroffene ist schuldenfrei nachdem er den Plan umgesetzt hat.

Doch auch ein Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches führt bei uns nicht dazu, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können und wollen. Soweit dieses trotz unserer Tätigkeit erforderlich werden sollte, so bereiten wir für Sie sowohl den Regel – als auch Verbraucherinsolvenzantrag vor.

Dieses kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Schuldner und Gläubiger nicht übereinkommen oder nach individueller Betrachtung eine außergerichtliche Einigung aufgrund der finanziellen und persönlichen Situation aussichtslos ist.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (InsO) ermöglicht es den Schuldnern ihre Schulden los zu werden. Vor allem gilt dies auch dann, wenn Sie sie nur zu einem geringeren Teil oder auch gar nicht zurückzahlen können. Dieser Betrag kann auch noch deutlich geringer sein, als in einer außergerichtlichen Regulierung angedacht.

Privatinsolvenz nur noch drei Jahre, anstatt sechs

Dafür müssen sie statt wie bisher sechs nur noch drei Jahre lang den pfändbaren Anteil ihres Einkommens an einen Treuhänder zahlen. Die drei Jahre gelten rückwirkend für alle Schuldner, die seit dem 1. Oktober 2020 Privatinsolvenz beantragt haben. Wer das Verfahren durchläuft, muss währenddessen arbeiten oder sich um einen Job bemühen. Die Verkürzung des Verfahrens ist eine echte Verbesserung für Betroffene.

Wir von der Schuldnerberatung helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens abzuwägen. Vor allem führen wir Sie als Mandanten durch alle Bereiche der Antragstellung. Außerdem füllen wir alle notwendigen Formular aus.

Ziel der Schuldenberatung München ist es letztendlich, für jeden einzelnen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Deshalb befinden Sie sich hier, in der Schuldenberatung München, in den besten und erfahrensten Händen.

Der Schuldenberater aus München ist der Profi für den Schuldenabbau

Auf der Suche nach einem Schuldenberater München? Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht helfe ich Ihnen im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung mit meinem Team aus einem weiteren Rechtsanwalt und einer zertifizierten Schuldnerberaterin sowie Fachangestellten.

Dabei ist es egal, ob Sie Angestellter, Gewerbetreibender, Beamter, Erwerbsloser, Rentner und/oder auch Eigentümer einer Immobilie sind. Außerdem beraten wir auch juristische Personen.

Die Schuldnerberatung aus München hat über 10 Jahre Erfahrung

Wir als Münchner Schuldnerberatung sind seit über zehn Jahren für unsere Mandanten tätig. Zusammenfassend entschulden wir Menschen über den außergerichtlichen Einigungsversuch oder über ein Insolvenzverfahren.

Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert? Zum Beispiel durch Kurzarbeit, Krankheit, Scheidung, dem Verlust ihrer Arbeitsstätte oder weitere unerwartete Ausgaben? Infolgedessen können Sie die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen häufig schuldlos nicht mehr bedienen.

Deshalb geraten Sie in Zahlungsverzug. Deshalb drohen Konto- oder Lohnpfändungen. Ebenso kündigen sich Gerichtsvollzieher  an. Sie sollen die Vermögensauskunft abgeben. Jedoch können Sie die belastende Situation beenden.

Freilich können Sie selbst Zahlungsvereinbarungen schließen. Jedoch verlangen Gläubiger regelmäßig aber zu viel monatlich von Ihnen und die monatliche Gesamtbelastung ist wieder zu hoch. Außerdem haben Sie keinen Zins- und Forderungsverzicht verhandelt.

Gleichwohl muss es so weit gar nicht kommen. Denn mit der Hilfe der Schuldenberatung München haben Sie es selbst in der Hand, ein für Sie tragbares Ergebnis zu erzielen. Mit anderen Worten: Sie beenden Ihre finanzielle Überforderung. Dabei hilft Ihnen die Pfändungstabelle, die bestimmt, was man Ihnen von Ihrem Einkommen „wegnehmen“ kann im Falle einer Pfändung.

Warum also weiter Geld bei der Familie oder Bekannten leihen, mit Kreditkarten Löcher stopfen und noch einmal umschulden? Deswegen wird die Gesamtbelastung nur immer höher und höher. Gleichwohl aus Scham auf die Möglichkeit verzichten? Allerdings ändert sich dann die Situation nie. Ob selbstverschuldet oder unverschuldet.

Die Situation beendet man nur durch einen erfolgreichen außergerichtlichen Einigungsversuch oder über ein Insolvenzverfahren.

Was leistet unsere Schuldnerberatung für Sie?

Unsere Mitarbeiter der Schuldenberatung München sind professionell ausgebildete zertifizierte Schuldenberater, Anwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Wie läuft es bei uns ab?

Zunächst nehmen Sie mit uns über das Kontaktformular oder per Telefon Kontakt mit uns auf. Über ein telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch lernen wir einander kennen. Danach beurteilen wir Ihren Fall ganz individuell und entscheiden uns gemeinsam für den richtigen Weg. Vor allem ist jeder Fall anders.

Es spielen viele Faktoren eine Rolle.  Zum Beispiel: Alter, wirtschaftliche Verhältnisse, Familienverhältnisse usw.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Entschuldung einer Person. Dabei ist die bevorzugte Möglichkeit generell die außergerichtliche Schuldenregulierung. Jedoch nur dann, wenn die wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen gegeben sind und passen.

Deshalb erarbeitet die LR Schuldnerberatung, Schuldenberater München, mit seinen Mandanten einen individuellen Schuldenbereinigungsplan. Dieser legt fest, welche Forderungen er in welchem Zeitraum anteilig bezahlen wird. Gläubiger können im Rahmen eines solchen Plans feste Raten oder auch eine Einmalzahlung erhalten.

Im Gegenzug muss der Gläubiger auf Zinsen verzichten und einen Teil der Schulden erlassen.

Der Schuldenberater für München strebt den außergerichtlichen Einigungsversuch an

Etwas genauer noch zum Thema „außergerichtlicher Einigungsversuch“

Schritt 1:

Wir ermitteln mit Ihnen zusammen eine monatlich tragbare Gesamtrate, die nach dem Anteil an der Gesamtverschuldung auf alle Gläubiger verteilt wird. Sie kennen Ihre Verschuldung nicht? Wir helfen bei der Feststellung.

Schritt 2:

Wir treten in die Vergleichsverhandlungen ein und versuchen so, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dieses Ergebnis kann in einer monatlichen Ratenzahlung. Anderenfalls auch in einer Einmalzahlung.

Schritt 3:

Nachverhandlung. Vor allem verhandeln wir – so Sie es wünschen – mit einem Gläubiger nach, der unseren Vorschlag abgelehnt hat.

Schritt 4:

Wir setzen für Sie eine rechtlich einwandfreie Lösung in der Form eines Schuldenregulierungsplanes ums. Haben alle zugestimmt, so wird nicht mehr vollstreckt. Zum Beispiel wird nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber gepfändet und auch Ihr Konto wird nicht mehr gepfändet.

Schritt 5:

Sie halten den Plan ein und sind dann schuldenfrei.

Etwas genauer nun zum Insolvenzantrag:

Soweit der Plan scheitert kann ein Insolvenzantrag gestellt werden, der Sie entschuldet. Allerdings ist das nicht schlimm, denn seit dem 01.10.2020 beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens nur noch drei Jahre. Ferner müssen Sie auch keine Angst vor einem Insolvenzverwalter haben. Denn der nimmt Ihnen auch nicht alles weg und bevormundet Sie auch nicht.

Vielmehr finden Sie dazu viel Blödsinn im Internet, den Sie nicht beachten sollten.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (häufig auch Privatinsolvenzverfahren genannt) ermöglicht es den Schuldnern ihre Schulden los zu werden. Sie werden über dieses Verfahren auch schuldenfrei, wenn Sie nicht pfändbar sind.

Wir helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens gegeneinander abzuwägen. Ebenso führen wir Sie durch die Antragstellung bis hin zur Eröffnung. Außerdem füllen wir alle notwendigen Formular aus. Zudem stehen wir im Verfahren für Fragen zur Verfügung.

Unser Team der Schuldnerberatung München hat über 10.000 Mandanten geholfen

Mittlerweile hat unser Team aus qualifizierten Schuldnerberatern, Anwälten und einem Fachanwalt für Insolvenzrecht schon über 10.000 Mandanten geholfen. Demzufolge haben wir mit unseren Mandanten zusammen finanzielle Schwierigkeiten beseitigt. Infolgedessen haben wir viele Insolvenzen vermieden und ein wirtschaftlich tragbares Ergebnis erzielt.

Doch es handelt sich nur um einen weiteren Fall. Denn bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Wir orientieren unsere Lösungen stets an Ihren persönlichen Lebensumständen. Deshalb besprechen und erläutern wir unsere Ziele genauestens und helfen unseren Mandanten so, die für den Einzelnen beste Entscheidung zu treffen.

Hierbei ist es der Schuldnerberatungsstelle München nicht nur wichtig unseren Mandanten eine juristisch erstklassige Lösung zu präsentieren. Mithin geben wir bei Bedarf auch wichtige Hinweise die den Alltag betreffen. Hierbei geht es insbesondere darum, den Mandanten über seine Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Darüber hinaus ein offenes Ohr zu leihen und einfache Ratschläge zu geben, wie einer möglichen Insolvenz vorgebeugt werden kann.

Sicherlich spielen häufig auch unvorhersehbare Umstände eine Rolle bei Zahlungsschwierigkeiten. Diese können beispielsweise im Verlust der Arbeitsstätte, Kurzarbeit oder auch einer Scheidung begründet liegen.  Aber auch 0%-Finanzierungen, falsches Konsumverhalten und die leichtfertige Annahme von Krediten bedingen finanzielle Probleme.

Die LR Schuldnerberatung München / Schuldenberatung München erarbeitet Lösungen

Vorab lässt sich sagen: Schuldnerberatungsstelle ist nicht gleich Schuldnerberatungsstelle. Denn Schuldnerberater ist eine Berufung, kein Beruf.

Deshalb werden wir uns bereits in unserem ersten Gespräch mit vielen wichtigen Umständen auseinandersetzten und so die richtige Lösung mit Ihnen erarbeiten.

Ist es vielleicht die von uns und dem überwiegenden Teil bestehender Mandanten bevorzugte außergerichtliche Schuldenregulierung, oder doch die Insolvenz? Welchen Vorteil haben beide Möglichkeiten der Entschuldung für sich stehen, was ist für den Einzelnen Mandanten das Richtige? Auf all diese Fragen werden wir Ihnen eine Antwort geben. Hierbei betrachten wir sie ganz individuell und schneidern Ihnen eine passende Lösung zurecht.

Fragen bezüglich Pfändungen, pfändbaren Gegenständen, Freibeträgen beim Einkommen und dem P-Konto werden ebenso behandelt wie Ratschläge in Bezug auf Umschuldungen oder Finanzierungen. Wir von der Schuldnerberatungsstelle München helfen Ihnen weiter.

Außergerichtliche Schuldenregulierung bietet viele Vorteile

Die von uns bevorzugte außergerichtliche Schuldenregulierung bietet viele Möglichkeiten. Damit kann ein Mandant, auf ganz individuelle Weise, angepasst an seine wirtschaftlichen Verhältnisse, entschuldet werden.

Folglich orientieren wir uns grundsätzlich an der Pfändungstabelle und bieten einen hier über dem pfändbaren Betrag liegenden monatliche Betrag an. Dieser soll dann dazu genutzt werden, die Gesamtheit der Gläubiger mit einem Angebot zu befriedigen und so die Insolvenz zu vermeiden. Grundsätzlich werden die ersten Angebote auf 36 Monate kalkuliert. Danach können bei Ablehnungen auch individuelle Angebote unterbreitet werden.

Ziel der Schuldnerberatungsstelle München ist es letztendlich eine Vereinbarung zu erzielen, welche für unseren Mandanten tragbar ist. Damit ihm diese Vollstreckungsschutz gewährt. Außerdem sollen seine Schulden bereinigt werden. Weiterhin soll auf diesem Wege auch die Gesamtverschuldung deutlich reduziert werden. Denn nicht selten können Ergebnisse erzielt werden, welche einen Schuldenerlass von 50% und mehr beinhalten. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden durch uns geordnet, sie sind finanziell auch ohne Insolvenz saniert.

Anderenfalls bleibt als zweite Alternative, praktisch als doppelter Boden, für jeden Mandanten die Insolvenz als Instrument zur Entschuldung. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich die Insolvenzlaufzeiten nun generell auf 36 Monate verkürzt haben. Währende dieser 36 Monate muss durch den Mandanten dann lediglich der pfändbare Teil seines Einkommens, berechnet nach der Pfändungstabelle, an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

Problematisch kann hier jedoch sein, dass eine in der Vergangenheit liegende Insolvenz einer erneuten Antragsstellung entgegensteht. Folglich kann hier dann doch wieder nur die außergerichtliche Schuldenregulierung helfen.

Deshalb gibt es vieles zu beachten. Deswegen entscheidet immer der Einzelfall.

Schuldnerberater Kai Lange und sein Team aus München freuen sich auf Ihre Anfrage!

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