Schulden loswerden mit einem Brief

Schuldnerberatung für Unternehmen

Schulden loswerden mit einem Brief

Schulden loswerden mit einem Brief? Schön wäre es. Mal Hand auf´s Herz: Haben Sie wirklich geglaubt, dass das so einfach ist? Einige Ratsuchende treten auch mit der Frage an uns heran, ob man seine Schulden verkaufen könne. Wer bitte soll Ihre Schulden warum kaufen?

Viele suchen im Internet nach „Schulden loswerden mit einem Brief“. Tatsächlich gibt es nur eine Möglichkeit: Die geltend gemachte Forderung ist verjährt und Sie erheben in Ihrem Brief die Einrede der Verjährung.

Ansonsten können Sie Schulden loswerden mit einem Brief nicht.

Schnell wieder schuldenfrei sein – wer hat diesen Wunsch nicht? Aber wie geht es dann, wenn nicht mit einem Brief. Antworten finden Sie hier in diesem Artikel.

Aber was geht dann? Wie können Sie die Schulden abbauen?

Sie können Ihre Schulden loswerden durch:

schnell bezahlen

Sie haben das Geld, um Ihre Schulden zu bezahlen? Dann zahlen sie. Sie können sich das Geld leihen? Dann überlegen Sie gut, ob es Sinn macht sich woanders Geld zu leihen, um Verbindlichkeiten zu zahlen. Unser Tipp: Dann lieber zu uns kommen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn wir können Ihre Verbindlichkeiten unter Umständen sogar reduzieren und Einmalvergleiche schließen.

Kreditaufnahme

Eine Kreditaufnahme ist meistens schon aufgrund negativer SCHUFA nicht mehr möglich. Sollte Ihnen ein Kredit trotz negativer SCHUFA angeboten werden, so lassen Sie aufgrund der schlechten Konditionen bitte die Finger davon. Es macht einfach keinen Sinn und verzögert Ihren Insolvenzfall nur nach hinten.

Eine Kreditaufnahme und damit Umschuldung kann dann möglich sein, wenn die SCHUFA eben nicht negativ ist und Ihnen ein Angebot gemacht wird, dass Sie deshalb nicht ablehnen können, weil Sie die monatliche Gesamtrate dann trotzdem tragen können.

Beachten Sie hierbei aber bitte die Pfändungstabelle. Sie sagt Ihnen, wie hoch die monatliche Rate maximal sein sollte.

Vereinbarung einer Ratenzahlung (Schulden abbauen durch Ratenzahlungsvereinbarung)

Sie können versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das macht Sinn, wenn Sie nicht zu viele Gläubiger haben. Ansonsten verlieren Sie schnell den Überblick. Unser Tipp: Nehmen Sie lieber unsere Hilfe in Anspruch. Wie heißt es immer so schön? Schuster bleib bei Deinen Leisten.

Gleichwohl gehen Sie wie folgt vor:

1. Mitteilung an Gläubiger, dass Sie die Forderung nicht oder nicht in voller Höhe sofort zahlen können.

2. weiter: Anforderung einer aktuellen Forderungsaufstellung

3. Vergleich: Angebot einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung

4. Bei Annahme: Einhalten der geschlossenen Vereinbarung

5. Nach vollständiger Zahlung: Lassen Sie sich diesen Umstand schriftlich bestätigen und etwaige Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) im Original übersenden.

außergerichtlicher Einigungsversuch

Einen außergerichtlichen Einigungsversuch ( er dient der Vereinbarung mit Ihren Gläubigern unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation) müssen Verbraucher immer unternehmen, Selbständige können es.

Wie gehen wir vor? Auch wir fragen bei Ihren Gläubigern an, wie hoch Ihre Verschuldung ist. Nach Feststellung unterbreiten wir Angebote an alle Gläubiger, die Ihre persönlichen (Unterhaltsverpflichtungen) sowie wirtschaftlichen (Einkommen) Verhältnisse berücksichtigen.

Insolvenz

Ein Insolvenzverfahren hilft Ihnen, wenn Sie keine Einigungen mit Ihren Gläubigern erzielen konnten. Nach Beendigung der Insolvenz ohne Versagung der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei. Was müssen Sie im Insolvenzverfahren abführen? Ganz einfach: Das, was pfändbar ist nach der Pfändungstabelle.

Hilfe bei Schulden

Sie benötigen Hilfe, um Ihre Situation in den Griff zu bekommen. Dann lassen Sie sich helfen. Nach § 305 InsO gibt es anerkannte Stellen hierfür (Caritas, DRK, Schuldnerberatungsstellen der Stadt ua) sowie geeignete Personen (ua Anwälte). Wir empfehlen die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Insolvenzrecht. Schulden abbauen können Sie so schnell und effektiv. Schulden abbauen macht nur so Sinn.

Hier finden Sie uns:

Hauptsitz Hamburg

Mexikoring 29

22297 Hamburg (Winterhude)

+49 40 228 635 74

+49 40 228 677 801

info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle Köln

Sternengasse 3

50676 Köln

+49 221 476 708 70

+49 221 476 70 871

info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle München

Kreuzstraße 12

80331 München

+49 89 255 445 35

+49 89 255 445 36

info@lr-schuldnerberatung.deHauptsitz Hamburg

Mexikoring 29

22297 Hamburg (Winterhude)

+49 40 228 635 74

+49 40 228 677 801

info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle Köln

Sternengasse 3

50676 Köln

+49 221 476 708 70

+49 221 476 70 871

info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle München

Kreuzstraße 12

80331 München

+49 89 255 445 35

+49 89 255 445 36

info@lr-schuldnerberatung.de

Oder fragen Sie gleich hier an:

Terminvereinbarung Erstberatung
Keine Wartezeiten
Vorheriger Beitrag
Regelinsolvenz Voraussetzungen
Nächster Beitrag
Schuldnerberatung in der Nähe

Sie sitzen in der Schuldenfalle und brauchen dringend Hilfe?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.