Schulden loswerden mit einem Brief
Schulden loswerden mit einem Brief? Schön wäre es. Mal Hand auf´s Herz: Haben Sie wirklich geglaubt, dass das so einfach ist? Einige Ratsuchende treten auch mit der Frage an uns heran, ob man seine Schulden verkaufen könne. Wer bitte soll Ihre Schulden warum kaufen?
Viele suchen im Internet nach „Schulden loswerden mit einem Brief“. Tatsächlich gibt es nur eine Möglichkeit: Die geltend gemachte Forderung ist verjährt und Sie erheben in Ihrem Brief die Einrede der Verjährung.
Ansonsten können Sie Schulden loswerden mit einem Brief nicht.
Schnell wieder schuldenfrei sein – wer hat diesen Wunsch nicht? Aber wie geht es dann, wenn nicht mit einem Brief. Antworten finden Sie hier in diesem Artikel.
Aber was geht dann? Wie können Sie die Schulden abbauen?
Sie können Ihre Schulden loswerden durch:
schnell bezahlen
Sie haben das Geld, um Ihre Schulden zu bezahlen? Dann zahlen sie. Sie können sich das Geld leihen? Dann überlegen Sie gut, ob es Sinn macht sich woanders Geld zu leihen, um Verbindlichkeiten zu zahlen. Unser Tipp: Dann lieber zu uns kommen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn wir können Ihre Verbindlichkeiten unter Umständen sogar reduzieren und Einmalvergleiche schließen.
Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme ist meistens schon aufgrund negativer SCHUFA nicht mehr möglich. Sollte Ihnen ein Kredit trotz negativer SCHUFA angeboten werden, so lassen Sie aufgrund der schlechten Konditionen bitte die Finger davon. Es macht einfach keinen Sinn und verzögert Ihren Insolvenzfall nur nach hinten.
Eine Kreditaufnahme und damit Umschuldung kann dann möglich sein, wenn die SCHUFA eben nicht negativ ist und Ihnen ein Angebot gemacht wird, dass Sie deshalb nicht ablehnen können, weil Sie die monatliche Gesamtrate dann trotzdem tragen können.
Beachten Sie hierbei aber bitte die Pfändungstabelle. Sie sagt Ihnen, wie hoch die monatliche Rate maximal sein sollte.
Vereinbarung einer Ratenzahlung (Schulden abbauen durch Ratenzahlungsvereinbarung)
Sie können versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das macht Sinn, wenn Sie nicht zu viele Gläubiger haben. Ansonsten verlieren Sie schnell den Überblick. Unser Tipp: Nehmen Sie lieber unsere Hilfe in Anspruch. Wie heißt es immer so schön? Schuster bleib bei Deinen Leisten.
Gleichwohl gehen Sie wie folgt vor:
1. Mitteilung an Gläubiger, dass Sie die Forderung nicht oder nicht in voller Höhe sofort zahlen können.
2. weiter: Anforderung einer aktuellen Forderungsaufstellung
3. Vergleich: Angebot einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung
4. Bei Annahme: Einhalten der geschlossenen Vereinbarung
5. Nach vollständiger Zahlung: Lassen Sie sich diesen Umstand schriftlich bestätigen und etwaige Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) im Original übersenden.
außergerichtlicher Einigungsversuch
Einen außergerichtlichen Einigungsversuch ( er dient der Vereinbarung mit Ihren Gläubigern unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation) müssen Verbraucher immer unternehmen, Selbständige können es.
Wie gehen wir vor? Auch wir fragen bei Ihren Gläubigern an, wie hoch Ihre Verschuldung ist. Nach Feststellung unterbreiten wir Angebote an alle Gläubiger, die Ihre persönlichen (Unterhaltsverpflichtungen) sowie wirtschaftlichen (Einkommen) Verhältnisse berücksichtigen.
Insolvenz
Ein Insolvenzverfahren hilft Ihnen, wenn Sie keine Einigungen mit Ihren Gläubigern erzielen konnten. Nach Beendigung der Insolvenz ohne Versagung der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei. Was müssen Sie im Insolvenzverfahren abführen? Ganz einfach: Das, was pfändbar ist nach der Pfändungstabelle.
Hilfe bei Schulden
Sie benötigen Hilfe, um Ihre Situation in den Griff zu bekommen. Dann lassen Sie sich helfen. Nach § 305 InsO gibt es anerkannte Stellen hierfür (Caritas, DRK, Schuldnerberatungsstellen der Stadt ua) sowie geeignete Personen (ua Anwälte). Wir empfehlen die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Insolvenzrecht. Schulden abbauen können Sie so schnell und effektiv. Schulden abbauen macht nur so Sinn.
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