Insolvenzordnung (InsO)
Die Insolvenzordnung ist am 01.01.1999 in Kraft getreten. Vorgänger der Insolvenzordnung war die bis zum 31.12.1998 gültige Konkursordnung. Unter der Geltung der Insolvenzordnung spricht man von Insolvenzverfahren und nicht mehr von Konkursverfahren.
Ein Schwerpunkt der Insolvenzordnung bildet die Schaffung des sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahrens, das umgangssprachlich auch Privatinsolvenzverfahren genannt wird. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt zwingend für natürliche Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Mit der Insolvenzordnung wurde zudem die sogenannte Restschuldbefreiung eingeführt. Natürliche Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Schulden befreit werden, wenn die entsprechenden Personen der Restschuldbefreiung “würdig” sind. Das Restschuldbefreiungsverfahren gilt dabei nicht nur für Verbraucher, sondern für alle natürlichen Personen.