Forderungsanmeldung
Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Anzugeben ist der Grund und der Betrag der Forderung. Die angemeldete Forderung wird geprüft. Wird die Forderung nicht bestritten, so gilt sie als festgestellt. Die Feststellung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Sie nehmen an einer etwaigen Verteilung teil.
Forderungsanmeldung - vorsätzlich unerlaubte Handlung
Besonderheit: vorsätzlich unerlaubte Handlung
Forderungsanmeldung
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