Kostenlose Erstberatung
  • Kostenloses Erstberatungsgespräch
  • Keine Wartezeit
  • Persönlicher Ansprechpartner

Wie es zu einer Kontopfändung kommt und wie wir helfen können

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist die Pfändung Ihres Kontos. Mit anderen Worten: Ein Dritter hat eine Forderung gegen Sie. Diese Forderung haben Sie nicht bezahlt. Mit einem Titel kann der Gläubiger jetzt Ihr Konto pfänden und die Bank oder Sparkasse muss Guthaben überweisen. Und das so lange bis die Forderung bezahlt ist. Dafür muss der Gläubiger natürlich Ihre Kontoverbindung kennen.

Wird eine Kontopfändung angekündigt?

Natürlich nicht! Denn sonst würden Sie Ihre Gelder ja vorher in Sicherheit bringen. Sie erhalten nach Eingang der Pfändung eine Mitteilung. Dann ist es bereits zu spät. Stellen Sie sich mal vor, dass Finanzamt würde Ihnen schreiben, dass in Kürze Ihr Konto gepfändet werde. Was würden Sie tun? Na klar…. Gelder sichern.

Wann kommt es zu einer Kontopfändung?

Die Voraussetzungen für eine Kontoverbindung sind ein vollstreckbarer Titel mit Vollstreckungsklausel. Dieser muss Ihnen zugestellt worden sein. Meistens ist er das natürlich. Aber es gibt Ausnahmen. Ein Mandant von uns hat einen Titel an seiner alten Wohnadresse zugestellt bekommen und so nie Kenntnis vom Vollstreckungsbescheid gehabt. Was ist dieser Titel? Ein rechtskräftiges Urteil gegen Sie oder ein Vollstreckungsbescheid.

Es kommt zu einer Pfändung, wenn Sie nicht von sich aus zahlen und der Gläubiger Ihre Kontoverbindung kennt.

Was ist eine Pfändungsfreigrenze?

Es gibt Pfändungsgrenzen. Warum? Ganz einfach: Sie sollen Ihr Leben ja noch bestreiten können. Damit kann man eines feststellen: Egal, wie hoch Ihre Verschuldung ist, man kann Ihnen nicht alles wegnehmen. Zunächst ist die Pfändungstabelle zu beachten.

Hierzu einige Beispiele:

Beispiel 1:

Mandant, ledig, keine Kinder, Nettoeinkommen EUR 2.000,00.

Nach der Pfändungstabelle sind monatlich pfändbar EUR 574,99 (Tabelle bis 2021). Also bekommt der erste Gläubiger, der pfändet, diesen Betrag. Entweder über eine Kontopfändung oder über eine Lohnpfändung. Voraussetzung bei einer Kontopfändung ist jedoch die Einrichtung des Kontos als P-Konto.

Beispiel 2:

Mandant, verheiratet, keine Kinder, Nettoeinkommen EUR 2.000,00, Ehefrau mit Einkommen von EUR 450,00 monatlich.

Es ist eine Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen. Nämlich gegenüber seiner Ehefrau. Diese Unterhaltsverpflichtung fällt in etwa dann erst weg, wenn diese EUR 700,00 und mehr selbst verdient. Das ist hier nicht der Fall. Pfändbar sind also EUR 188,92. Sie wandern also im Gegensatz zum Beispiel 1 nur eine Zeile nach rechts (oben steht eine 1, dh es besteht eine Unterhaltsverpflichtung).

Beispiel 3:

Mandant verheiratet, 2 Kinder unter 18 Jahre, Ehefrau mit Einkommen von EUR 750,00 netto. Mandant verdient im Monat netto EUR 3.500,00. Mandant erhält Urlaubsgeld in Höhe von EUR 3.000,00 netto im Juli des Jahres und EUR 500,00 Weihnachtsgeld im November des Jahres.

Es sind zwei Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen (Kinder!). Die Ehefrau verfügt über ausreichend eigenes Einkommen. Pfändbar sind bei ihm damit EUR 652,29. Urlaubsgeld ist nicht pfändbar. Weihnachtsgeld bis EUR 500,00 ist auch nicht pfändbar.

Achtung! Es gibt sehr viele unterschiedliche Gehaltsbestandteile (Nachtzuschlag, Wochenendzuschlag ua). Diese sind unterschiedlich pfändbar, so dass der Pfändungsrechner, den Sie häufig im Netz finden, meist nicht wirklich aussagekräftig ist.

Was hilft bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung hilft die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung. Diese bieten wir an.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Kindergeld ist nicht pfändbar. Es steht dem Kind zu! Voraussetzung ist jedoch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Dafür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, in welcher das Kind als Unterhaltsverpflichtung benannt ist.

Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

Ein P-Konto ist ein Konto, welches das Einkommen schützt, was bei Ihnen nicht pfändbar ist. Stichwort: Pfändungstabelle ua. Es muss mittels einer P-Konto-Bescheinigung eingerichtet werden. Eine solche Bescheinigung können wir erstellen.

Wie kann man eine Kontopfändung aufheben lassen?

Ist die Kontopfändung nicht berechtigt, so haben Sie natürlich Rechtsmittel. Das ist allerdings selten der Fall. Ist die Kontopfändung berechtigt, weil ein Dritter eine Forderung gegen Sie hat, so können Sie selbst die Pfändung nicht aufheben lassen. Die Kontopfändung wird aufgehoben, wenn in voller Höhe gezahlt worden ist oder der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt.

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Das ist die Erklärung der Bank, dass die vom Dritten geltend gemachte Forderung anerkannt wird. Daneben, ob die Bank oder Sparkasse zur Zahlung bereit ist oder vorrangige Rechte hat. Schließlich, ob es vorrangige Pfändungen anderer Gläubiger gibt.

Was kann ich tun, um eine Kontopfändung zu umgehen?

Rechtzeitig eine Schuldnerberatung ist Anspruch nehmen. Probleme lassen sich einfacher lösen, wenn das „Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist“. Natürlich ist eine Kontopfändung in ein ausländisches Konto etwas schwieriger für den Gläubiger. Dies insbesondere dann, wenn es nicht zur SCHUFA gemeldet wird. Aber damit werden Sie Ihre Schulden eben auch nicht los. Sie zögern die sinnvolle Lösung Ihres Falles nur hinaus.

Wie läuft es bei einer Kontopfändung ab?

Eine Kontopfändung können Sie erhalten, wenn Sie eine Forderung des Gläubigers nicht bezahlt haben und dieser einen Titel hat, den er vollstrecken kann. Der Titel muss Ihnen zugestellt worden sein. Ein Titel kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid sein oder ein Urteil. Das Finanzamt macht sich den Titel selbst. Es muss keinen Titel bei Gericht erwirken. Schauen Sie dazu auch hier.

Grundlage einer Kontopfändung ist die Kenntnis der Kontoverbindung sowie der Antrag auf Erlass eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses. Der Beschluss wird Ihrer Bank zugestellt und das Konto ist dann gepfändet. Sie komme nicht an Ihr Geld.

Lohnpfändung

Neben der Kontopfändung kann der Gläubiger auch eine Lohnpfändung erlassen. Erforderlich ist ebenfalls eine Titel, der zugestellt worden ist, sowie der Antrag auf Erlass eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses. Im Pfändungs und Überweisungsbeschluss wird Ihre Kontoverbindung oder Ihr Arbeitgeber benannt, um die Zustellung dorthin zu bewirken.

Wie schlimm ist eine Kontopfändung?

Sie kommen nicht an Ihr Geld, also schlimm. Sie müssen sich im Grunde genommen jetzt eine Lösung überlegen. Haben Sie nur diesen einen Gläubiger, so muss die Bank Bankguthaben und Zahlungseingänge so lange abführen bis die Schulden bezahlt sind. Haben Sie mehrere Gläubiger, so macht diese Vorgehensweise wenig Sinn, denn nach der ersten Pfändung erhalten Sie dann die zweite Pfändung usw. Man nennt dies Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Sie können den Zustand nur beenden indem Sie sich Hilfe suchen. Sie benötigen eine gute Schuldnerberatung – einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Wie viel Geld bleibt bei einer Kontopfändung?

Sie können Ihr Konto, wenn es nicht im Minus ist, in ein P-Konto umwandeln. Die erhalten dann die Beträge von Ihrer Bank ausgezahlt, die nicht pfändbar sind. Schauen Sie sich dazu die Pfändungstabelle an.

Wie komme ich an mein Geld bei einer Pfändung?

Auch hier gilt: Sie müssen Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Das geht jedoch nur dann, wenn das Konto im Guthabenbereich geführt wird. Ist es im Dispo ist eine Umwandlung ausgeschlossen.

Sie haben ein gepfändetes Konto und brauchen unsere Hilfe?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

Insolvenzberater Kai Lange und sein Team aus freuen sich auf Ihre Anfrage!

Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Kostenloses Erstberatungsgespräch
  • Keine Wartezeit
  • Persönlicher Ansprechpartner

Kanzleisitz Hamburg

Mexikoring 29
22297 Hamburg

+49 40 228 635 74
+49 40 228 677 801
info@lr-schuldnerberatung.de

Terminvereinbarung Erstberatung
Keine Wartezeiten

Hauptsitz Hamburg

An der Alster 64
20099 Hamburg

+49 40 228 635 74
+49 40 228 677 801
info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle Köln

Sternengasse 3
50676 Köln

+49 221 476 708 70
+49 221 476 70 871
info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle München

Kreuzstraße 12
80331 München

+49 89 255 445 35
+49 89 255 445 36
info@lr-schuldnerberatung.de