Fachanwalt für Insolvenzrecht Hamburg, München, Köln, Kai Lange Ihr Anwalt für Geldschulden

Bundesweite Hilfe bei Überschuldung durch den Insolvenz Anwalt

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  • Persönlicher Ansprechpartner

Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht / Ein Anwalt für Geldschulden ? Kai Lange sagt ja!

Sie haben Schulden? Sie suchen einen Insolvenz Anwalt? Einen Anwalt Schuldnerberatung? Jede Menge Engagement und Einsatz für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Schuldner: Bereits mit seiner Ausbildung zum Bankkaufmann legt der Gründer der LR-Schuldnerberatung – Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange, persönlich tätig in Hamburg, München, Köln – den Grundstein für seine Karriere als Schuldenberater. Und damit ist er auch Anwalt für Schulden, irgendwie. Und Fachanwalt noch dazu.

Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange mit Büros in Hamburg, München und Köln

Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, weil Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind? Dann sind Sie hier richtig. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Schuldnerberatung, helfen bei Privatinsolvenz und beantragen diese, übernehmen die Konversation mit Ihren Gläubigern und verbessern Ihre Situation nachhaltig.

Eine persönliche anwaltliche Beratung kann ich am Kanzleisitz in Hamburg sowie in den Zweigstellen in München und Frankfurt anbieten. Alternativ kann eine Schuldnerberatung aber auch online, etwa per Videokonferenz, oder per Telefon erfolgen.

Seit 2005 darf ich den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht führen. Bis vor einiger Zeit bin ich als Treuhänder und Insolvenzverwalter für zwei Gerichte im Umkreis von Hamburg tätig gewesen.

Daneben interessiert sich Rechtsanwalt Kai Lange für das Thema Narzissmus aufgrund einer Beziehung in der Vergangenheit (www.anwalt-narzissmus.de). Er vertritt Menschen, die in Kontakt mit Narzissten gestanden haben, noch stehen oder auch stehen müssen.

Insolvenz Anwalt: Beratung und Vertretung Ihrer Interessen

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht Hamburg, München, Köln berate ich Schuldner und Gläubiger zugleich. Schuldner vertrete ich in Entschuldungsverfahren, bei der Antragstellung im Insolvenzverfahren. Daneben vertrete ich Schuldner in eröffneten Verfahren bzw. bei der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter sowie in strafrechtlichen Fallgestaltungen mit Bezug zur Insolvenz. Ich biete anwaltliche Hilfe und helfe verschuldeten Menschen auch bei Fragen zur Insolvenz und Privatinsolvenz.

Gläubiger unterstütze ich als spezialisierter Anwalt für Schulden / Anwalt für Geldschulden bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie bei der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten. Auch im Falle der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter sowie in arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen, die Insolvenzbezug haben, stehe ich an Ihrer Seite.

Die Aufzählungen sind natürlich nicht abschließend.

Was ich als Anwalt für Schulden für Sie tun kann:

  • Vertretung von Gläubigern bei Problemen vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Vertretung bei Forderungsanmeldungen (auch als sog. vorsätzlich unerlaubte Handlung); Forderungseinzug für Gläubiger
  • Vertretung bei Versagung der Restschuldbefreiung
  • Vertretung bei gesellschaftsrechtlicher Inanspruchnahme des Schuldners durch den Insolvenzverwalter
  • Durchsetzung von Sicherungsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Insolvenzanfechtung
  • Fachkundige Schuldnerberatung zu allen Fragen der Insolvenz und Privatinsolvenz und wir beantragen diese mit Ihnen
  • Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen Ihre Situation und übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern

Die Vorteile durch einen Insolvenz Anwalt

Sie können sich auf unsere fachkundige Einschätzung verlassen. Neben einer juristischen Sicherheit bieten wir Ihnen die weiteren Vorteile:

  • Nachweisbare Qualifikation und Geschick bei der Verhandlung mit den Gläubigern
  • Sehr zügige Terminvergabe
  • Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und echte Unterstützung bei der Privatinsolvenz, sofern nicht vermeidbar
  • Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Beantragung einer Privatinsolvenz
  • Schuldenfreiheit in nur 3 Jahren möglich

Hilfe, ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen
So kann der Insolvenz Anwalt helfen

Wie ein Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann. Wichtige Fragen

Ja, absolut. Ein auf Schulden spezialisierter Insolvenz Anwalt kontaktiert die Gläubiger für Sie und vereinbart – wenn möglich – einen Ratenzahlungsplan zur Regulierung der Schulden. Sollten diese Verhandlungen keinen Erfolg haben, kann ein Fachanwalt die sogenannte »Erfolglosbescheinigung« ausstellen, mit deren Hilfe man die Privatinsolvenz beantragen kann. Auch hierbei kann ein Fachanwalt helfen.

Das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt ganz auf die Höhe der Schulden an und auf die Summe, die zum monatlichen Abtrag zur Verfügung steht. Die Verhandlung eines Abzahlungsplans mit den Gläubigern kann unter Umständen sehr schnell zur Schuldenfreiheit führen. Mit Hilfe einer Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) haben Sie nach nur drei Jahren die Möglichkeit schuldenfrei zu sein. Einen Antrag können Verbraucher stellen. Verbraucher sind zum Beispiel Angestellte, Arbeiter, Rentner.

Sollten sich Ihre Schulden auftürmen und Sie nicht mehr zahlungsfähig sein, wird es höchste Zeit, einen auf Verschuldung spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen wesentlich schneller als öffentliche Schuldenberatungen und bieten schnelle Hilfe bei Zwangsvollstreckungen. Unsere Entschuldungskonzepte und langjährige Erfahrung führen Sie zur Schuldenfreiheit. Fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht inbegriffen.

In diesen Städten oder bundesweit hilft der Fachanwalt für Insolvenzrecht

Hauptsitz Hamburg

Mexikoring 29
22297 Hamburg

+49 40 228 635 74
+49 40 228 677 801
info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle Köln

Sternengasse 3
50676 Köln

+49 221 476 708 70
+49 221 476 70 871
info@lr-schuldnerberatung.de

Zweigstelle München

Kreuzstraße 12
80331 München

+49 89 255 445 35
+49 89 255 445 36
info@lr-schuldnerberatung.de

Sie stecken in der Schuldenspirale fest und brauchen die Hilfe eines Anwalt für Schulden?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Wie kann ich eine Insolvenz vermeiden?
Der Insolvenz Anwalt klärt auf

Warum Sie ein Fachanwalt besser beraten kann

Die Zeiten, in denen ein Rechtsanwalt in allen Rechtsgebieten qualitativ hochwerte Beratung anbieten kann, sind längstens vorbei. Deswegen gibt es einige Fachanwaltstitel. Diese zeigen die Qualifizierung an. Zum Beispiel den Fachanwalt für Erbrecht, den Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Fachanwalt für Familienrecht usw. Daneben gibt es den Fachanwalt für Insolvenzrecht, den ich seit vielen Jahren führen darf. Ein Insolvenz Anwalt kann wesentlich besser und umfangreicher beraten, als andere Rechtsanwälte ohne den Titel des Fachanwalts.

Der Fachanwaltstitel darf nicht mehr geführt werden, wenn im Jahr nicht mindestens fünfzehn Fortbildungsstunden absolviert werden. Mit meinem Team aus einem weiteren Rechtsanwalt, einer zertifizierten Schuldnerberaterin sowie Rechtsanwaltsfachangestellten helfe ich Ihnen gerne. Die Themen sind sehr vielschichtig. Für alle beschriebenen Tätigkeit sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Einige Beispiele, wie ein Insolvenz Anwalt helfen kann

1. Die Forderungsanmeldung

Sie haben eine Forderung gegen eine natürliche oder juristische Person? Jedoch ist über das Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden? Wir melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an. Denn auch hier können einige Fehler gemacht werden. Zum Beispiel können einige Forderungen als sogenannte „unerlaubte Handlung“ angemeldet werden. So erhält der Insolvenzschuldner für derartig angemeldete Forderungen keine Restschuldbefreiung. Mit anderen Worten bleibt die Forderung trotz des Insolvenzverfahrens bestehen.

Von Vorteil ist es, wenn Sie zuvor einen Titel gegen den Insolvenzschuldner erlangt haben. Jedoch ist das kein Muss. Außerdem ist es gut, wenn festgestellt worden ist, dass die Forderung auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung begründet ist. Infolgedessen kann der Insolvenzschuldner dem Attribut der vorsätzlich unerlaubten Handlung bei der Forderungsanmeldung nämlich nicht widersprechen.

Haben Sie keinen Titel mit der Feststellung, so kann die Forderung gleichwohl als unerlaubte Handlung angemeldet werden. Jedoch kann der Insolvenzschuldner widersprechen. Allerdings kann dann Feststellungsklage erhoben werden.

Außerdem können zum Beispiel auch Steuerschulden und Unterhaltsschulden nicht der Restschuldbefreiung unterliegen.

Ebenso vertreten wir Sie auch im „umgekehrten Fall“. Mit anderen Worten: In Ihrem Insolvenzverfahren ist eine Forderung als vorsätzlich unerlaubte Handlung angemeldet worden. Jedoch sind Sie damit nicht einverstanden? Deswegen sollten Sie prüfen lassen, ob die Anmeldung berechtigt ist. Immerhin sind nicht alle Anmeldungen berechtigt. Vielleicht haben Sie auch Sicherungsrechte, die der Verwalter beachten muss.

Ebenso vertreten wir Sie im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Außerdem unterstützten wir Sie bei der Insolvenzantragstellung. Daneben sind wir auch im Rahmen der Sanierungsberatung tätig.

2. Vertretung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Sie haben Probleme im Insolvenzverfahren? Mit dem Insolvenzverwalter? Auch in diesen Fallgestaltungen sind wir gerne für Sie tätig.

3. Die Insolvenzanfechtung

Sie haben von Ihrem Schuldner eine Zahlung erhalten und dieser befindet sich jetzt im Insolvenzverfahren? Der Insolvenzverwalter ficht die Zahlung an Sie an nach den §§ 129 ff Inso und fordert die Rückzahlung? Jedoch muss der Anspruch nicht begründet sein. Hier gibt es die unterschiedlichsten Fallkonstellationen. Diese gilt es zu prüfen. Ebenso gibt es unterschiedliche Zeiträume, in denen eine Anfechtung möglich ist.

Nach § 129 Inso kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 InsO anfechten. Und das bis zu zehn Jahre zurück!

Bedenken Sie also: Nicht jeder geltend gemachte Anspruch des Insolvenzverwalters muss auch bestehen.

4. Andere insolvenzrechtliche Themen

Daneben vertreten Sie auch bei anderen insolvenzrechtlichen Fallgestaltungen. Zum Beispiel vertreten wir Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die Insolvenzbezug haben. Außerdem vertreten wir Sie, wenn Ihnen durch den Insolvenzverwalter gekündigt worden ist. Zudem vertreten wir Sie auch, wenn Sie von einer Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter betroffen sind. Oder, wenn der Insolvenzverwalter Verträge zwischen Ihnen und dem Insolvenzschuldner kündigt.

Fachanwalt für Insolvenzrecht Hamburg, München, Köln, Kai Lange und sein Team freuen sich auf Ihre Anfrage!

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Aufgrund eigener Lebensgeschichte bin ich auch im Bereich Narzissmus für Sie tätig (www.anwalt-narzissmus.de).