Ganz klar: beim Thema Schuldenberatung machen wir keine halben Sachen. Unsere Überzeugung: Nur mit der Spezialisierung auf das Insolvenzrecht und die Schuldnerberatung, können wir für Sie die beste Lösung erzielen.
Die deutliche Fokussierung bietet Ihnen dabei einen klaren, ja entscheidenden Vorteil: Jeder Ihrer Ansprechpartner bei der LR Schuldnerberatung verfügt auf Basis der eigenen beruflichen Praxis über ein hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz.
So war Rechtsanwalt Kai Lange viele Jahre als Treuhänder und Insolvenzverwalter für zwei Gerichte tätig. Heute setzt der Insolvenzrecht Anwalt dieses Know-how ausschließlich als Schuldenberater für in Not geratene Schuldner ein.
Natürlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die wirtschaftliche Situation Ihrer Firma – oder Ihre finanzielle Aufstellung als Selbstständiger geht.
Gut zu wissen: Rechtsanwalt Kai Lange ist nach § 305 InsO „geeignete Person“ im Sinne des Insolvenzrechts – und erfüllt damit die gleichen Voraussetzungen, wie jede „geeignete Stelle“.
So darf unser Anwalt für Insolvenzrecht im gleichen Umfang in der Schuldenberatung tätig werden, wie öffentliche oder karitative Beratungsstellen.