Zum Beispiel kann das dann der Fall sein, wenn Schuldner und Gläubige keine Übereinkunft treffen können. Außerdem auch dann, wenn es schlichtweg unmöglich ist, eine monatliche Rate anzubieten, welche im Verhältnis zur Gesamtverschuldung steht. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht es den Schuldnern ihre Schulden los zu werden.
Denn Sie werden nach Ablauf von 36 Monaten schuldenfrei. Der hierbei zu zahlende Betrag kann noch deutlich geringer sein als in einer außergerichtlichen Regulierung angedacht. Durch Sie muss nur der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt werden.
Wir von der Insolvenzberatung Hamburg helfen Ihnen die für Sie bestmögliche Art der Entschuldung zu finden. Wir beraten Sie im Vorfeld und während des Prozesses.
Mit unserem Team werden wir die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens abwägen. Deshalb führen wir Sie als Mandanten durch alle Bereiche der Antragstellung. Außerdem füllen wir alle notwendigen Formular aus.
Ziel der Insolvenzberatung ist es letztendlich, für jeden einzelnen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Insolvenzberater bieten schnelle und nachhaltige Hilfe
Insolvenzberater Hamburg: Sie befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten, unerwartete Umstände, zu hohe Kreditraten oder auch ein fehlerhaftes Konsumverhalten haben Ihre monatliche Belastung in die Höhe schnellen lassen?
Trotzdem können wir Ihnen helfen. Denn mit unserer Hilfe werden Sie dieses Problem zu beseitigen.
Daneben ist es für uns irrelevant ob sie Erwerbsloser, Rentner, Selbständiger, Beamter oder Angestellter sind. Sie haben Vermögenswerte, eine Immobilie? Auch hierfür finden wir eine Lösung.
Über 12 Jahre Erfahrung in der Insolvenzberatung
Mittlerweile helfen wir unseren Mandanten seit über 12 Jahren. Unser erfahrenes Team aus zertifizierten Schuldnerberatern, Anwälten und einem Fachanwalt für Insolvenzrecht hilft unseren Mandanten auch in scheinbar ausweglosen Situationen und bietet eine Perspektive.
Ihre ganz persönlichen Lebensumstände bilden dabei das Fundament unserer Beratung. Allerdings haben stets Ihre Situationen im Blick. Dennoch ist keine Situation wie die Andere, kein Mandant ist es.
Melden sie sich besser frühzeitig, so können wir bereits früh eine Last von Ihren Schultern nehmen. Insofern wissen Sie, dass keiner der Gläubiger vergessen wird, jeder wird angeschrieben, mit jedem wird verhandelt. Folglich haben nur noch einen Ansprechpartner: Uns!
Was leisten die Hamburger Insolvenzberater für Sie?
Gleichwohl ist Insolvenzberater nicht gleich Insolvenzberater. Sowieso ist dieser nicht Ihr Insolvenzverwalter. Ebenso ist zu beachten, dass viele Insolvenzberater oder Schuldnerberater nur wirtschaftliche Hilfe anbieten. Also bieten diese keine rechtliche Beratung an. Wir sind Anwälte, betrachten unserem Mandanten nicht als Einer von vielen und beraten sie umfänglich, auch rechtlich. Deshalb betrachtet unser Team Sie ganz individuell.
Was ist ein Insolvenzberater?
Insolvenzberater ist eine Berufung, kein Beruf. Deshalb beraten wir Sie vollumfänglich, rechtlich und persönlich. Darüber hinaus sprechen wir bei Bedarf mit Ihnen über Konsumverhalten, das Vermeiden neuer Schulden und finanzielle Aspekte im Allgemeinen.
Zum Beispiel: Was ist ein P-Konto. Außerdem, wie hoch Ihr individueller Freibetrag ist. Zudem, welche Gegenstände pfändbar sind. Ebenso, wie Sie mit Mahnungen und Pfändungen umgehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Fragen durch die Insolvenzberater Hamburg beantwortet werden.
Außerdem erörtern wir natürlich auch die Möglichkeiten von den Schulden wieder los zu kommen. Insofern liegen hierbei der Fokus auf der Insolvenz und der außergerichtlichen Schuldenregulierung.
Zuerst schildern Sie uns in einem ausführlichen Erstgespräch Ihren ganz individuellen Sachverhalt. Währenddessen erfragen wir alle notwendige Information. Folglich schlüsseln wir Ihre Situation auf und erarbeiten bereits erste Lösungsansätze.
Das Team der Insolvenzberater Hamburg steht ihnen offen und vollkommen neutral gegenüber. Die Zeit, in der Sie den Kopf in den Sand gesteckt haben, ist vorbei.
Der Eine möchte die Insolvenz vermeiden, der Andere muss die Insolvenz vermeiden. Wir beraten Sie gerne.
Zwei Entschuldungsmöglichkeiten
Zusammenfassend können wir Sie auf zwei Arten entschulden. Jeder von Ihnen kennt die Insolvenz. Doch haben Sie einmal was von der außergerichtlichen Schuldenregulierung gehört? Hingegen wissen Sie, welche Vor- und Nachteile ein Insolvenzverfahren haben kann?
Bei einer außergerichtlichen Regulierung soll mittels einer an Ihre Verhältnisse angepassten monatliche Ratenzahlung eine Insolvenz vermieden werden. Hierfür wird ggf. ein leicht über dem pfändbaren Betrag liegender Betrag als monatliche Rate angeboten. Der Gläubiger und auch Sie gehen im klassischen Vergleich aufeinander zu und wir schaffen den rechtlichen Rahmen hierfür.
Welche Ziele verfolgt die Insolvenzberatung aus Hamburg?
Ziel ist es die Gesamtverschuldung deutlich zu reduzieren. Daneben sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet werden und ein Vollstreckungsschutz erziel werden. Jedoch gibt es einen Vollstreckungsschutz erst mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. dann, wenn eine Einigung mit allen Gläubigern erzielt worden ist.
Als weitere Alternative bleibt jedem Mandanten die Insolvenz, sofern keine Hindernisse für eine Insolvenzeröffnung entgegenstehen. Doch welche Gründe gibt es auch hier zu beachten? Die Insolvenzberater wissen Rat.
Die Privatinsolvenz Hamburg ist eine gute Alternative
Danach, als zweite alternative, praktisch als doppelter Boden, bleibt für jeden Mandanten die Privatinsolvenz Hamburg als Instrument zur Entschuldung. Seit Oktober 2020 ist es nun auch jedem Verbraucher möglich binnen 36 Monaten Insolvenzlaufzeit entschuldet zu werden. Währende dieser 36 Monate muss durch den Mandanten lediglich der pfändbare Teil seines Einkommens abgeführt werden. Danach ist er schuldenfrei.
Wir helfen ihnen alle Regeln zu befolgen und klären sie genauestens auf. So wird zum Beispiel geschaut, ob es Gründe gibt, die gegen eine erneute Insolvenzantragsstellung sprechen. Daneben muss geprüft werden, ob eine erneute Antragstellung überhaupt möglich ist. Vielmehr ist diese nur möglich, wenn in den vergangenen 11 (bzw. 10) Jahren bereits eine Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
Zusammenfassend: Wie Sie sehen, auch hier gibt es vieles zu beachten, der Einzelfall entscheidet.
Unsere Insolvenzberater erreichen das bestmögliche Ergebnis für Sie
Ziel der Insolvenzberater ist es, für jeden einzelnen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Diese kann in einer außergerichtlichen Schuldenregulierung liegen, ebenso wie in einer Insolvenzantragsstellung.
Bei Bedarf findet neben einer ausführlichen rechtlichen Beratung auch ein persönliches Coaching statt.
Die Insolvenzberater aus Hamburg freuen sich über ihre Kontaktaufnahme um mit Ihnen gegen Ihre finanzielle Überforderung anzugehen.