Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Was ist das?

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Außergerichtliche Schuldenbereinigung - dürfen wir helfen Ihre Schulden loszuwerden?

Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung (auch außergerichtlicher Einigungsversuch, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) dient der Entledigung Ihrer Schulden durch Einigung mit Ihren Gläubigern. Es können monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden oder auch eine Einmalzahlung. Berücksichtigt werden Ihre persönlichen (Anzahl Unterhaltsverpflichten, Familienstand) und wirtschaftlichen (Einkommen ua) Verhältnisse.

Nach Durchlaufen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung steht die außergerichtliche Einigung (außergerichtlicher Vergleich), wenn man sich mit allen Gläubigern einigen konnte.

Wie läuft eine außergerichtliche Einigung ab? Wie läuft ein außergerichtlicher Einigungsversuch ab?

Als Verbraucher sind Sie zu einem außergerichtlichen Einigungsversuch verpflichtet. Mit anderen Worten: Sie dürfen gar keine Privatinsolvenz beantragen, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht gescheitert ist. Ablauf bei uns:

  • Vereinbarung einer Erstberatung
  • Erfolgsaussichten ausloten / klar Formulierung, in welche Richtung Ihr Fall läuft (außergerichtliche Schuldenbereinigung: Erfolg denkbar oder nicht => dann später Privatinsolvenz)
  • Anschreiben aller Ihrer Gläubiger mit der Bitte um Mitteilung der Höhe der gegen Sie geltend gemachten Forderungen
  • Feststellung Ihrer Gesamtverschuldung
  • Angebote an die Gläubiger unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (so)
    • Einige Gläubiger lehnen ab: Nachverhandlung, wenn Sie es wünschen
    • Alle Gläubiger lehnen ab: Besprechung Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
    • Alle Gläubiger stimmen zu: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erfolgreich

Jetzt müssen Sie die vereinbarten Zahlungen nur noch einhalten und Sie sind schuldenfrei.

Wann ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert?

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert, wenn ein Gläubiger den vorgelegten Plan endgültig ablehnt. Von dem Zeitpunkt an hat man sechs Monate Zeit für die Verbraucherinsovlenzantragstellung. Voraussetzung ist eine Bescheinigung einer geeigneten Person (zum Beispiel Rechtsanwalt) oder anerkannte Stelle (Caritas, DRK ua), dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.

Natürlich kann bei erster Ablehnung des Gläubigers nachverhandelt werden.

Wie lange dauert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Die Probleme, die Sie aufgebaut haben, verschwinden nicht über Nacht. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch dauert so lange, wie er dauert. Die Zeit ist abhängig von der Reaktionsschnelle Ihrer Gläubiger  sowie der Anzahl Ihrer Gläubiger. Je mehr Gläubiger Sie haben desto länger dauert das Verfahren.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und sein Team aus freuen sich auf Ihre Anfrage!

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