Aktualisierte Pfändungstabelle 2017-2019
Seit dem 01.07.2017 sind die Pfändungsfreigrenzen deutlich höher. So war bisher ein Nettolohn bis zu EUR 1.079,99 pfändungsfrei, wenn der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Nunmehr ist laut Pfändungstabelle 2017 ein Nettolohn bis zu EUR 1.139,99 pfändungsfrei, soweit der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Es ist davon auszugehen, dass die doch deutliche Erhöhung in der Pfändungstabelle 2017 auf die stark gestiegenen Preise zurückzuführen ist.
Was müssen Sie wissen, wenn Sie berechnen wollen, was nach der Pfändungstabelle 2017 in Ihrem konkreten Fall pfändbar ist?
- Sie müssen die Anzahl Ihrer Unterhaltsverpflichtungen sicher bestimmen können.
- Sie müssen Ihren Nettolohn sicher bestimmen können.
Warum ist das nicht immer einfach? Sie müssen wissen, wann Unterhaltsverpflichtungen beispielsweise gegenüber Ihren Kindern enden. Sie müssen wissen, wie hoch Ihr Nettolohn ist, wenn sich dieser aus den verschiedensten Gehaltsbestandteilen zusammensetzt, denn nicht jeder Gehaltsbestandteil ist nach der ZPO in voller Höhe pfändbar. So ist Arbeitseinkommen nach § 850 Abs. 1 ZPO, das in Geld zahlbar ist, nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO pfändbar. Wichtig zu wissen ist zB, dass zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar sind. Unpfändbar sind zB auch die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge. Unpfändbar sind ferner Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von EUR 500. Sie sehen: So einfach ist die Ermittlung des Nettolohns also nicht. Zu denken ist neben unpfändbaren Bezügen auch an bedingt pfändbare Bezüge nach § 850b ZPO. Hierzu zählen zB Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind.
Denken Sie im Zusammenhang mit der Pfändungstabelle 2017 immer an die Erforderlich einer P-Konto-Bescheinigung, die Ihren unpfändbaren Lohn schützt. Sie erhalten bei der LR Schuldnerberatung, Rechtsanwalt Kai Lange, eine P-Konto-Bescheinigung.
Die vollständige Pfändungstabelle finden Sie hier.