Geeignete Person / Anerkannte Beratungsstelle
Das Verbraucherinsolvenzverfahren setzt zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern voraus. Dieser außergerichtliche Einigungsversuch muss von einer sogenannten geeigneten Stelle durchgeführt werden. Diese erteilt auch die Erfolglosbescheinigung, deren Vorlage für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderlich ist. Geeignete Stellen sind unter anderem Rechtsanwälte und öffentliche Schuldnerberatungen. Gerade im Bereich der Schuldnerberatung gibt es viele „schwarze Schafe“. Schuldenregulierung setzt grundsätzlich juristische Fachkenntnisse voraus. Idealerweise sollten sich nur aufs Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte um die Regulierung Ihrer Schulden kümmern. In einem Beratungsgespräch sollten Sie immer nach dieser Qualifikation fragen und sich diese gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen.
Als Anwalt bin ich geeignete Person.