Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung (auch außergerichtlicher Einigungsversuch, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) dient der Entledigung Ihrer Schulden durch Einigung mit Ihren Gläubigern. Es können monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden oder auch eine Einmalzahlung. Berücksichtigt werden Ihre persönlichen (Anzahl Unterhaltsverpflichten, Familienstand) und wirtschaftlichen (Einkommen ua) Verhältnisse.
Nach Durchlaufen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung steht die außergerichtliche Einigung (außergerichtlicher Vergleich), wenn man sich mit allen Gläubigern einigen konnte.
Wie läuft eine außergerichtliche Einigung ab? Wie läuft ein außergerichtlicher Einigungsversuch ab?
Als Verbraucher sind Sie zu einem außergerichtlichen Einigungsversuch verpflichtet. Mit anderen Worten: Sie dürfen gar keine Privatinsolvenz beantragen, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht gescheitert ist. Ablauf bei uns:
- Vereinbarung einer Erstberatung
- Erfolgsaussichten ausloten / klar Formulierung, in welche Richtung Ihr Fall läuft (außergerichtliche Schuldenbereinigung: Erfolg denkbar oder nicht => dann später Privatinsolvenz)
- Anschreiben aller Ihrer Gläubiger mit der Bitte um Mitteilung der Höhe der gegen Sie geltend gemachten Forderungen
- Feststellung Ihrer Gesamtverschuldung
- Angebote an die Gläubiger unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (so)
- Einige Gläubiger lehnen ab: Nachverhandlung, wenn Sie es wünschen
- Alle Gläubiger lehnen ab: Besprechung Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
- Alle Gläubiger stimmen zu: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erfolgreich
Jetzt müssen Sie die vereinbarten Zahlungen nur noch einhalten und Sie sind schuldenfrei.