Ist das Weihnachtsgeld pfändbar? Alles, was Sie wissen müssen
Wenn Weihnachten vor der Tür bedeutet das für viele Arbeitnehmer, dass die Zahlung von Weihnachtsgeld ansteht. Doch was ist, wenn man Schulden hat? Ist das Weihnachtsgeld pfändbar? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Weihnachtsgeld pfändbar“.
Was ist Weihnachtsgeld?
Was ist Weihnachtsgeld überhaupt? Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Jahresende zusätzlich zum regulären Gehalt auszahlen. Es dient der Anerkennung für geleistete Arbeit.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Weihnachtsgeld pfändbar? Die kurze Antwort lautet: Ja, Weihnachtsgeld kann grundsätzlich gepfändet werden. Allerdings gibt es hierbei einige Besonderheiten zu beachten:
Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags aus §§ 850a Nr. 4 ZPO iVm 850c Absatz 1 ZPO iVm 850c Absatz 4 ZPO pfändbar. Damit sind aktuell (Mindestbetrag, keine Unterhaltsverpflichtung) maximal EUR 710,00 unpfändbar.
Nicht relevant ist, ob die Vergütung als Weihnachtsgeld oder vergleichbar ausgewiesen wird. Es ist ausreichend, dass die Auszahlung im zeitlich engen Zusammenhang mit Weihnachten erfolgt.
Wie kann man eine Pfändung des Weihnachtsgeldes vermeiden?
Weihnachtsgeld pfändbar? Wenn Sie befürchten, dass Ihr Weihnachtsgeld gepfändet wird, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:
- Schuldnerberatung: Gehen Sie zu einer Schuldnerberatung – Anwalt oder anerkennte Stelle. Oftmals sind Gläubiger bereit, Ratenzahlungen oder einen Schuldenerlass zu vereinbaren. Dann kommt es gar nicht zu einer Pfändung des Weihnachtsgeldes. Kopf in den Sand stecken und beten, dass es nicht passiert, ist nicht ausreichend.
- LR Schuldnerberatung: Wir helfen gerne. Stellen Sie noch heute eine Anfrage.
Fazit
Das Weihnachtsgeld ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Bonus am Ende des Jahres, auch, um Weihnachtsgeschenke für die Lieben zu kaufen. Doch aufgrund von Schulden kann es zu einer Pfändung des Weihnachtsgeldes kommen.